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   BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62   

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BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62 (https://dejure.org/1962,1471)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1962 - 4 StR 126/62 (https://dejure.org/1962,1471)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1962 - 4 StR 126/62 (https://dejure.org/1962,1471)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - Höchstmöglicher Abbauwert

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (a.F.) §§ 51, 330a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 23, 209
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
    Dann würde die fahrlässige Körperverletzung nicht bloße mit der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung, sondern auch mit der Volltrunkenheit nach§ 330 a StGB in Tateinheit stehen (BGH 4 StR 88/62 vom 1. Juni 1962, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch BGHSt 2, 14, 18).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
    Dann würde die fahrlässige Körperverletzung nicht bloße mit der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung, sondern auch mit der Volltrunkenheit nach§ 330 a StGB in Tateinheit stehen (BGH 4 StR 88/62 vom 1. Juni 1962, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; vgl. auch BGHSt 2, 14, 18).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
    Die Strafkammer wird ferner zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte, falls er zur Tatzeit zurechnungsunfähig gewesen sein sollte, hinsichtlich der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio libera in causa) schuldig gemacht hat (BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, eine lückenlose Erinnerung hat und sich nach der Tat - eventuell nach einem abgeklungenen Affekt - situationsgerecht verhält, ist insoweit nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; VRS 23, 209, 211; NStZ 1981, 298; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408; BGH, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 3 StR 26/78; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85 - und vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Es kommt daher auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH bei Holtz MDR 1976, 632).

    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz

    Der theoretisch mögliche höchste stündliche Abbauwert beträgt zwar 0, 28 bis 0, 29 %o (BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Urteil vom 9. Januar 1973 - 1 StR 601/72).

    Maßgebend ist aber der individuelle höchstmögliche Wert, der insbesondere von einer Reihe körperlicher Eigenschaften des Betroffenen abhängt (BGH VRS 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581 Nr. 8; BGH, Urteil vom 20. März 1973 - 1 StR 646/72).

    Die Darlegung läßt keinen Raum für die Besorgnis, das von zwei in Blutalkoholfragen besonders erfahrenen Sachverständigen beratene Gericht habe die Tatsache erhöhten Abbaus unmittelbar nach dem Trinken (BGH VRS 23, 209, 211) unberücksichtigt gelassen.

    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 378/71).

    Dem Erfordernis, daß überlegtes Handeln nur zusätzlich und auch dann nur mit größter Vorsicht als Beweisanzeichen gewertet werden darf (BGH VRS 23, 209, 211), ist damit genügt.

  • BGH, 22.04.1970 - 3 StR 288/69

    Bestimmung der Höhe des Wertes des Blutalkoholgehalts für den Eintritt der

    Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, tritt Zurechnungsunfähigkeit in der Regel erst bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 2, 5 Promille zum Zeitpunkt der Tat ein (BGH VRS 25, 115; 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581; BGH 3 StR 357/54 vom 30. September 1954; weitere Angaben über die Rechtsprechung bei Schönke/Schröder StGB, 15. Aufl., § 330 a Rdn. 8).

    Im Zeitpunkt der etwa zwei Stunden vor der Blutentnahme liegenden Tat kann aber der Blutalkoholgehalt des Angeklagten unter Zugrundelegung des für ihn günstigsten Abbauwertes (BGH VRS 23, 209, 211) diesen Wert nicht erreicht haben.

    Der günstigste Abbauwert beträgt, sofern kein sog. Diffusionssturz vorliegt, für den hier nichts ersichtlich ist, nicht mehr als 0, 29 Promille (vgl. die Zusammenstellung bei Schleyer/Widmann in "Blutalkohol" 1962 Seite 234 und 238; so auch BGH in VRS 23, 209, 211).

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Daher ist bei Werten ab 2, 5 Promille in der Regel § 20 StGB zu erörtern (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 80, 34, 36; zuletzt SenE v. 27.04.1999 - Ss 67/99 - m. w. Nachw.; vgl. a. Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 29 m. w. Nachw.), wenngleich Schuldunfähigkeit bei 2, 5 Promille meist noch nicht vorliegen wird (BGH VRS 23, 209).
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Grundsätzlich kann ein Ausschluss der Schuldfähigkeit bereits bei einer BAK von über 2, 5 Promille in Betracht kommen (BGH VRS 23, 209/210; VRS 50, 358/360; NStZ 1989, 365/366).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines

    Er durfte auch bei der Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit zugunsten des Angeklagten den individuellen höchstmöglichen Abbauwert zugrunde legen (BGH VRS 23, 209, 210).

    Von Bedeutung sind die Alkoholverträglichkeit, die allgemeine körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, der Grad seiner Ermüdung, die Zeit, Menge und Art der vorangegangenen Nahrungsaufnahme, die Trinkgeschwindigkeit, seine Stimmungslage, insbesondere eine etwaige seelische Erregung usw. (BGH VRS 23, 209, 210; 17, 187).

  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Legt man den höchstmöglichen Abbauwert von etwa 0, 29 Promille je Stunde (BGH VRS 23, 209, 211) zugrunde, ergibt das für 5.00 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 53 Promille und für 8.00 Uhr eine solche von etwa 2, 66 Promille.
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Hier kommt hinzu, daß bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht von den "Mindest"-, sondern von den "Hochst"- werten auszugehen ist (BGH VRS 23, 209, 211).

    Diesen Umständen kommt für die Frage der Schuldfähigkeit nur ein begrenzter Beweiswert zu, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211).

  • BGH, 29.07.1975 - 1 StR 363/75

    Strafbarkeit wegen räuberischen Diebstahls und Vergewaltigung - Anforderungen an

    Entscheidend sind nämlich die individuellen höchstmöglichen Werte (BGH VRS 23, 209, 210; BGH NJW 1969, 1581 Nr. 8).

    Neben der Alkoholverträglichkeit kann es weiter auf die allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, den Zeitpunkt, die Menge und Art der vorangegangenen Nahrungsaufnahme, die Trinkgeschwindigkeit und die Stimmungslage ankommen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH, Urteile vom 28. April 1970 - 1 StR 49/70, vom 6. Juni 1972 - 1 StR 116/72 und vom 10. September 1974 - 1 StR 430/74).

  • BGH, 13.06.1969 - 4 StR 49/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen

  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 218/72

    Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Sinne - Das erfolgsqualifizierte Delikt -

  • BGH, 11.06.1970 - 4 StR 151/70

    Erhebung von Verfahrensrügen und Sachrügen zur Begründung der Revision - Nicht

  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 497/75

    Voraussetzungen eines Vollrausches - Vorliegen einer Rauschtat - Rechtfertigung

  • BGH, 06.11.1973 - 1 StR 411/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung - Voraussetzungen für einen

  • BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81

    Wiedergabeerfordernis einer Sachverständigenbeurteilung im Urteil - In dubio pro

  • BGH, 09.11.1971 - 1 StR 378/71

    Antrag auf Vornahme eines Trinkversuchs - Zurechnungsfähigkeit bei einem

  • BGH, 17.05.1965 - II ZR 48/63
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80

    Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume -

  • BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80

    Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der

  • BGH, 21.03.1973 - 2 StR 635/72

    Zurechnungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,0 %o

  • BGH, 09.01.1973 - 1 StR 601/72

    Rückrechnung des Blutalkoholgehaltes zugunsten des Angeklagten - Annahme des

  • BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69

    Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines

  • BGH, 24.11.1981 - 5 StR 550/81

    Methoden zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten zur

  • BGH, 23.03.1981 - 3 StR 86/81

    Anforderungen an eine fehlerfreie gerichtliche Prüfung und Ausführung

  • BGH, 08.03.1978 - 3 StR 26/78

    Darlegung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit - Beweiswert einer

  • BGH, 21.02.1978 - 5 StR 776/77

    Strafbefreiender Rücktritt im Fall einer versuchten Vergewaltigung - Tatmehrheit

  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 327/77

    Voraussetzungen eines Gutachtens im Sinne des § 256 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 09.04.1975 - 3 StR 405/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen - Tötung im Affekt - Verärgerung, Wut und

  • BGH, 12.03.1974 - 1 StR 569/73

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft - Durchschnittlicher stündlicher

  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 646/72

    Versuchter Totschlag - Abgabe eines falschen Geständnisses - Vorliegen eines

  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 408/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1977 - 5 StR 230/77

    Anforderungen für die Annahme einer schädlichen Neigung im Sinne des

  • BGH, 08.05.1973 - 1 StR 134/73

    Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und gefährlicher Körperverletzung zum

  • BGH, 05.04.1967 - 2 StR 106/67

    Verurteilung wegen Betruges - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 222/70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Beeinflussung der Strafhöhe durch

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 39/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall -

  • BGH, 30.05.1967 - 1 StR 176/67

    Vollendung der Nötigung - Verletzung der Aufklärungspflicht bei Missachtung eines

  • BGH, 19.11.1965 - 4 StR 545/65

    Berücksichtigung eines Magenleidens und einer Alkoholanfälligkeit bei der

  • BGH, 05.07.1972 - 2 StR 123/72

    Verurteilung wegen Notzucht in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kind -

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