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   BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64   

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BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64 (https://dejure.org/1964,6660)
BGH, Entscheidung vom 14.08.1964 - 4 StR 225/64 (https://dejure.org/1964,6660)
BGH, Entscheidung vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 (https://dejure.org/1964,6660)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VRS 27, 350
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in

    Auszug aus BGH, 14.08.1964 - 4 StR 225/64
    Wenn er auch erst bei Beginn des Grünlichts, also erlaubterweise auf die Kreuzung fuhr, war er doch mit Rücksicht auf etwa noch im Kreuzungsbereich nach links abbiegende, verhältnismäßig langsam fahrende Fahrzeuge zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, zumal er sogleich nach dem Umschalten der für ihn maßgebenden Ampel auf grün fast mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der äußersten linken Fahrbahnseite in die verkehrsreiche Kreuzung eingefahren ist (BGH VRS 21, 17).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    Deshalb wird bei rechtwinklig einmündenden Straßen oder auf Kreuzungen der Vorfahrtbereich von den Fluchtlinien der Fahrbahnen beider Straßen einschließlich etwaiger Radfahrwege gebildet (BGH VersR 1958, 784; VRS 16, 309, 312; VRS 27, 350, 352; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 8 StVO Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 12.07.2006 - 3 U 62/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berechnung des Nutzungsentgangs nach der Tabelle

    Deutlich wird, entsprechend der Definition der Kreuzung (BGH VRS 27, 350/352), auf das tatsächliche Zusammentreffen zweier Straßen abgestellt.
  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 11/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines bei Grünlicht in eine Kreuzung

    Allerdings braucht ein Kraftfahrer, der bei "grün" in eine Kreuzung einfährt, im allgemeinen nicht damit zu rechnen, daß Fahrzeuge von der Seite her unerlaubterweise vor ihm in die Kreuzung einfahren (Urteil des BGH vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27/350 und 27. Februar 1967 - III ZR 210/64 - VersR 1967, 602).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Insofern gilt nichts anderes als bei normalem Grünlicht: Ein Kraftfahrer, der bei Grün in eine Kreuzung einfährt, braucht im allgemeinen nicht damit zu rechnen, daß Querverkehr unter Mißachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in die Kreuzung einfährt (BGH, Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27, 350; BayObLG VRS 48, 227).

    c) Etwas anderes läßt sich auch nicht der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1978 (4 StR 133/78 - VRS 55, 226; vgl. auch Urteil vom 14. August 1964 - 4 StR 225/64 - VRS 27,.350, 353), wegen dessen vermeintlich anderer Auffassung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, entnehmen.

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Deshalb wird bei rechtwinklig einmündenden Straßen oder auf Kreuzungen der Vorfahrtbereich von den Fluchtlinien der Fahrbahnen beider Straßen einschließlich etwaiger Radfahrwege gebildet (BGH VersR 1958, 784; VRS 16, 309, 312; VRS 27, 350, 352).
  • BGH, 04.07.1978 - 4 StR 133/78

    Anwendung und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes im Straßenverkehrsrecht wenn

    Selbst der nach links weisende grüne Pfeil berechtigt nicht dazu, blindlings abzubiegen (BGH VRS 27, 350, 353).
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