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   OLG Braunschweig, 08.05.1964 - Ss 87/64   

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https://dejure.org/1964,1679
OLG Braunschweig, 08.05.1964 - Ss 87/64 (https://dejure.org/1964,1679)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.05.1964 - Ss 87/64 (https://dejure.org/1964,1679)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Mai 1964 - Ss 87/64 (https://dejure.org/1964,1679)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 1; StVZO § 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • VRS 27, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis wie den Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, 458 - Parkplatz einer Fabrik -), wie mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH NJW 1963, 152 - städtischer Großmarkt -) oder wie individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1117 - Produktionsstätte für Baustoffe -), Zutritt zu dem Betriebsgelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08

    Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff

    Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis, wie z.B. Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, 458 Parkplatz einer Fabrik ), mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH NJW 1963, 152 städtischer Großmarkt ) oder individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 1117 Produktionsstätte für Baustoffe ) Zutritt zu einem (Betriebs-)Gelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.
  • OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03

    Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz

    Für die Abgrenzung der Frage, ob eine private Fläche als öffentlicher oder nichtöffentlicher Verkehrsraum anzusehen ist, kommt es nicht nur auf die von dem Verfügungsberechtigten getroffene Zweckbestimmung an, sondern auch darauf, ob eine solche auch tatsächlich beachtet wird, also ggfs. die Allgemeinheit tatsächlich von der Benutzung eines Platzes aus- geschlossen wird (OLG Braunschweig VRS 27, 458; OLG Hamm VRS 52, 369 [371]).
  • OLG Hamm, 30.09.1976 - 2 Ss OWi 952/76

    öffentlicher Straßenverkehr, öffentliche Verkehrsfläche, Privatparkplatz,

    Letzteres ist bejaht worden für einen Parkplatz, den der Leiter einer Behörde oder eines privaten Unternehmens nur für seine Bediensteten bereithält (BGHSt 16, 7 = VRS 20, 453; OLG Braunschweig in VRS 27, 458), für das Gelände eines städtischen Großmarktes (BGH in NJW 1963, 152), für einen Fliegerhorst (BayObLG in NJW 1963, 501).
  • LG Flensburg, 03.03.2023 - II Qs 9/23

    Trunkenheit im Verkehr auf Autozug Sylt Shuttle als öffentlicher Verkehrsraum - §

    Wenn aufgrund solcher Maßnahmen nur einem beschränkten Personenkreis, wie z.B. Betriebsangehörigen (vgl. OLG Braunschweig VRS 27, 458 [Parkplatz einer Fabrik]), mit einem besonderen Ausweis ausgestatteten Personen (vgl. BGH, NJW 1963, 152 [städtischer Großmarkt]) oder individuell zugelassenen Lieferanten und Abholern (vgl. OLG Köln, VersR 2002, 1117 [Produktionsstätte für Baustoffe]) Zutritt zu einem (Betriebs-)Gelände gewährt wird, handelt es sich um eine nicht öffentliche Verkehrsfläche.
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