Rechtsprechung
BGH, 18.05.1971 - 4 StR 127/71 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrsunfall - Wartepflicht - Unerlaubte Benutzung eines Kfz - Kfz-Schaden - Unfall - Unfallbeteiligung - Unfallflucht - Fahrerflucht - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142
Papierfundstellen
- VRS 42, 97
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
An der Auffassung, daß wegen Straßenverkehrsgefährdung (jetzt § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB) nicht bestraft werden kann, wer infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nur das von ihm geführte, in fremdem Eigentum stehende Fahrzeug gefährdet, wird festgehalten (im Anschluß an BGHSt 11, 148 und BGH VRS 42, 97).An dieser Auffassung hat der Senat, was die Strafkammer übersieht, auch nach der Neufassung der Straßenverkehrsdelikte durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl I S. 921) festgehalten (VRS 42, 97; Beschluß vom 27. November 1975 - 4 StR 637/75; vgl. auch BGHSt 23, 261, 263).
- BGH, 27.11.1975 - 4 StR 637/75
Anforderungen an die Feststellung des bedingten Vorsatzes eines Tötungsdelikts - …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist das vom Täter geführte Fahrzeug keine fremde Sache im Sinne dieser Bestimmung (BGHSt 11, 148 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57] ; 12, 282 [BGH 09.01.1959 - 4 StR 490/58] ; VRS 42, 97). - OLG Köln, 12.03.2002 - Ss 54/02
Mutmaßliche Einwilligung des Fahrzeugeigentümers in die Unfallflucht des Fahrers …
Denn die Wartepflicht besteht, sofern mit dem Eintreffen von Verkehrsteilnehmern oder Polizeibeamten zu rechnen ist, die zu Feststellungen über die Unfallbeteiligung bereit sind (BGH VRS 42, 97). - BGH, 13.05.1985 - 4 StR 90/85
Straßenverkehrsgefährdung - Führen eines Fahrzeugs - Fremdes Eigentum
BGHST 27, 40; JR 77, 431; BGHSt 11, 148 [BGH 18.12.1957 - 4 StR 554/57]; BGH v. 18.05.1971, VRS 42, 97.