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   BGH, 11.06.1974 - 4 StR 165/74   

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https://dejure.org/1974,2187
BGH, 11.06.1974 - 4 StR 165/74 (https://dejure.org/1974,2187)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1974 - 4 StR 165/74 (https://dejure.org/1974,2187)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1974 - 4 StR 165/74 (https://dejure.org/1974,2187)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Trunkenheitsfahrt - Fahren unter Alkoholeinfluß - BAK - Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a

Papierfundstellen

  • VRS 47, 178
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.12.1978 - 4 StR 460/78

    Beschränkung des Tatrichters auf die Angaben des Probemittelwerts bei der

    Unterstellt man überhaupt eine Sorgfaltsverletzung des Gutachters etwa dahin, daß unzulässige Variationsbreiten bei den Einzelwerten übersehen worden sein könnten, so wäre die Begrenzung einer solchen Rechtsprechung auf Fälle der angesprochenen Grenzbereiche, insgesamt gesehen, nicht folgerichtig (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O. S. 223 mit überzeugenden Beispielen) und angesichts des Rechtsbildes der schon ab einem Wert von 0, 3 %o möglichen (BGH zuletzt VRS 47, 178, 179; Heifer, Blutalkohol 1976, 66) sog. relativen Fahruntüchtigkeit auch willkürlich.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit - Relative

    Bereits bei einem Blutalkoholgehalt ab 0, 3 Promille beginnt für den Kraftfahrer, besonders bei Nachtfahrt, der Bereich der sog. relativen Fahruntüchtigkeit mit ihren für den übrigen Verkehr gefährlichen Ausfallerscheinungen wie z.B. seelische Enthemmung, Störung des Raumsehens oder Verlängerung der Reaktionszeit (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Krumme/Sanders/Mayr § 315 c StGB Anm. I 2 b, zuletzt in VRS 47, 178, 179).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 134/74

    Trunkenheit im Verkehr - Bestimmung eines allgemeinen Grenzwerts der

    Die sich für den Senat aus allen diesen Erwägungen ergebende Ablehnung eines bestimmten Beweisgrenzwertes der absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers eines Mofa 25 läßt naturgemäß auch hinsichtlich dieses Verkehrsteilnehmers im Einzelfall unberührt die Anwendung der Grundsätze der sog. relativen Fahruntüchtigkeit, für die nach der gleichbleibenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (seit BGHSt 13, 83, 89 ff, zuletzt in VRS 47, 178) schon der Bereich ab 0, 3 %o in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99

    Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert

    Das von dem Kläger an den Tag gelegte Verhalten ist auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbar; wer alkoholhaltige Getränke zu sich nimmt, weiß oder sollte wissen, dass er nicht als Führer eines Kraftfahrzeugs am Verkehr teilnehmen darf, zumal da es gesicherter Erfahrung der rechtsmedizinischen Wissenschaft entspricht, dass bereits im Bereich einer Blutalkoholkonzentration von 0, 3 o/oo Beeinträchtigungen des psychisch-physischen Leistungsvermögens vorliegen, die eine Fahruntüchtigkeit zur Folge haben können (vgl. BGH VRS 47, 178, 179).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1999 - 5 Ss 15/99
    In Fällen des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB stellt eine einheitliche Fahrt in verkehrsuntüchtigem Zustand, wenn während ihr mehrere Gefahrensituationen herbeigeführt werden, grundsätzlich eine Handlungseinheit dar (BGH VRS 47, 178; 48, 191); denn die Herbeiführung von zeitlich hintereinanderliegenden Gefahrensituationen verbindet diese zu einer Tat i. S. eines Dauerdelikts (BGHSt 22, 71; BGH VRS 9, 353; OLG Koblenz VRS 37, 191).
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