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   BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75   

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https://dejure.org/1975,1814
BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75 (https://dejure.org/1975,1814)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1975 - 4 StR 409/75 (https://dejure.org/1975,1814)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1975 - 4 StR 409/75 (https://dejure.org/1975,1814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit - Relative Fahruntüchtigkeit - Überfahren einer ganzen Fußgängergruppe durch typisch alkoholtypisches Fahrversagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 49, 429
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1974 - 4 StR 165/74

    Gefährdung des Straßenverkehrs - Trunkenheitsfahrt - Fahren unter Alkoholeinfluß

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75
    Bereits bei einem Blutalkoholgehalt ab 0, 3 Promille beginnt für den Kraftfahrer, besonders bei Nachtfahrt, der Bereich der sog. relativen Fahruntüchtigkeit mit ihren für den übrigen Verkehr gefährlichen Ausfallerscheinungen wie z.B. seelische Enthemmung, Störung des Raumsehens oder Verlängerung der Reaktionszeit (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Krumme/Sanders/Mayr § 315 c StGB Anm. I 2 b, zuletzt in VRS 47, 178, 179).
  • BGH, 21.02.1974 - 4 StR 12/74

    Begründung der Entscheidung - Revision - Verwertbarkeit des Beweismittels -

    Auszug aus BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75
    Das überfahren einer ganzen Fußgängergruppe, auch bei Nachtzeit, auf ebener gerader Straße und bei trockener Witterung infolge Unaufmerksamkeit oder zu hoher Geschwindigkeit stellt ein derart grobes Fahrversagen dar, daß es sich bei vernünftiger Betrachtung, jedenfalls normalerweise, nur durch typisch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erklären läßt (vgl. auch BGH VRS 47, 19 für das Verlassen der rechten Fahrbahnseite ohne äußeren Anlaß und die weiter dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Die prozessuale Feststellung einer zu erweisenden Tatsache erfordert nur den Ausschluss des Zweifels eines besonnenen, gewissenhaften und lebenserfahrenen Beurteilers, nicht aber eine von niemanden anzweifelbare absolute, gewissermaßen mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit (BGH VRS 49, 429 f.).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

    Die prozessuale Feststellung einer zu erweisenden Tatsache erfordert nur den Ausschluss des Zweifels eines besonnenen, gewissenhaften und lebenserfahrenen Beurteilers, nicht aber eine von niemandem anzweifelbare absolute, gewissermaßen mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit (BGH VRS 49, 429).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Die theoretisch stets denkbare Möglichkeit, dass einem anderen Kraftfahrer ein Fahrversagen auch dann unterlaufen wäre, wenn er keinen oder nur unerhebliche Mengen Alkohol genossen hätte, schließt die Alkoholbedingtheit des Fehlers indes nicht aus (BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 409/75 -, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 31. Mai 2022 - III-5 RVs 47/22 -, juris Rn. 9; König a.a.O. Rn. 99, 102 ff.).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Die prozessuale Feststellung einer zu erweisenden Tatsache erfordert nur den Ausschluss des Zweifels eines besonnenen, gewissenhaften und lebenserfahrenen Beurteilers, nicht aber eine von niemanden anzweifelbare absolute, gewissermaßen mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit (BGH VRS 49, 429 f.).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Im Bereich unter 0, 3 o/oo kommt jedoch regelmäßig die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit nicht in Betracht, vielmehr setzt die Annahme einer relativen Fahruntüchtigkeit in der Regel die Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0, 3 o/oo voraus (BGH VRS 49, 429; 21, 54; OLG Saarbrücken ZfS 1999, 356; OLG Köln NZV 1995, 454, NZV 1989, 357; BayOBLG DAR 1989, 427; OLG Koblenz VRS 45, 118).
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Die prozessuale Feststellung einer zu erweisenden Tatsache erfordert nur den Ausschluss des Zweifels eines besonnenen, gewissenhaften und lebenserfahrenen Beurteilers, nicht aber eine von niemanden anzweifelbare absolute, gewissermaßen mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewissheit (BGH VRS 49, 429 f.).
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