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   OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75   

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https://dejure.org/1975,1886
OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75 (https://dejure.org/1975,1886)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.1975 - 1 Ss 42/75 (https://dejure.org/1975,1886)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 1975 - 1 Ss 42/75 (https://dejure.org/1975,1886)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 4 Abs. 1

Papierfundstellen

  • VRS 49, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Karlsruhe, 29.07.2004 - 11 Ns 40 Js 26274/03

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Dichtes Auffahren auf der Autobahn zur Erzwingung

    Wer von seinem gleichschnellen Vordermann, nicht nur ganz vorübergehend, einen Abstand einhält, der geringer ist als die in 0, 8 Sekunden durchfahrene Strecke - bei 180 km/h also unter 40 m - gefährdet hierdurch den Vordermann (Kar, NJW 1971, 1 ..., VRS 49, 448, Jagusch-Hentschel a.a.O. § 4 StVO Rz. 6).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).

    Wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, wenn ein Fahrzeug verkehrswidrig in einen gerade noch ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen zwei anderen Fahrzeugen einschert oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Hamburg, VerkMitt 1974, 91; OLG Karlsruhe VRS 49, 448 ; OLG Celle VRS 55, 448 ; Grohmann DAR 1990, 283).

  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

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