Rechtsprechung
   BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1468
BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75 (https://dejure.org/1976,1468)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1976 - 4 StR 701/75 (https://dejure.org/1976,1468)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 (https://dejure.org/1976,1468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche Durchsuchungsanordnung - Hilfsbeweisantrag über Unfallquote im Mietwagengeschäft - Verlesung des Schreibens eines Zeugen zur Information über dessen Inhalt - Verletzung der Aufklärungspflicht durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 53, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Danach ist der Führer eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB zu bestrafen, wenn er mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage irgendwie veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, um ihm die ungehinderte Weiterfahrt unmöglich zu machen, insbesondere ihn am Überholen zu hindern (BGHSt 21, 301 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]-303 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHSt 23, 4, 6) [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69].

    Ein solches Verhalten im fließenden Verkehr, das zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert führt, ist eindeutig verkehrsfeindlich; unter dem Schein eines verkehrsgerechten Verhaltens verbirgt sich in Wirklichkeit ein verkehrsfremdes, wobei das Fahrzeug vom Täter absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung benutzt und damit bewußt zweckentfremdet wird (vgl. BGHSt 23, 4, 7) [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69].

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Die Revision teilt zwar die Beweistatsache mit, gibt jedoch nicht an, welchen Beweismittels sich die Strafkammer hätte bedienen müssen (BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Danach ist der Führer eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB zu bestrafen, wenn er mit seinem Fahrzeug, ohne durch die Verkehrslage irgendwie veranlaßt zu sein, einem anderen absichtlich den Weg abschneidet, um ihm die ungehinderte Weiterfahrt unmöglich zu machen, insbesondere ihn am Überholen zu hindern (BGHSt 21, 301 [BGH 01.09.1967 - 4 StR 340/67]-303 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGHSt 23, 4, 6) [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69].
  • BGH, 02.04.1969 - 4 StR 102/69

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 315b Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Auch insoweit liegt eine große Einwirkung vor (vgl. auch BGHSt 22, 365, 366) [BGH 02.04.1969 - 4 StR 102/69], die sich nicht mehr als bloß fehlerhaftes Verkehrsverhalten darstellt, sondern als andere konkret gefährdendes, verkehrsfeindliches Verhalten unter bewußter Zweckentfremdung des Fahrzeugs.
  • RG, 21.11.1929 - III 996/29

    Kann die Untauglichkeit eines Zeugen schon aus seiner nahen Verwandtschaft zum

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Denn die Entscheidung, ob eine Beweisbehauptung in tatsächlicher Hinsicht erheblich ist, gehört in den Bereich der dem Tatrichter zustehenden Beweiswürdigung (vgl. RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 330; BGH GA 1964, 77).
  • RG, 06.11.1930 - II 859/30

    1. Wodurch unterscheidet sich der Beweisantrag von der nur auf weitere

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Eine - unter Beweis gestellte - Tatsache ist dann im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO für die Entscheidung ohne Bedeutung, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und dem abzuurteilenden Ereignis überhaupt nicht erkennbar ist oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs ungeeignet erscheint, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (RGSt 64, 432, 433; vgl. hierzu und zum Folgenden Löwe/Rosenberg StPO 22. Aufl. § 244 Anm. V 6).
  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75
    Denn die Entscheidung, ob eine Beweisbehauptung in tatsächlicher Hinsicht erheblich ist, gehört in den Bereich der dem Tatrichter zustehenden Beweiswürdigung (vgl. RGSt 29, 368, 369; 63, 329, 330; BGH GA 1964, 77).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Ebenso hat der Senat ausgesprochen, daß derjenige sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, der um einen Auffahrunfall zu verursachen (BGH VRS 53, 355) oder in gleicher Absicht unter dem Schein verkehrsgerechten Verhaltens bei Gelblicht (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) scharf abbremst (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Eine indizielle Beweistatsache, die nicht zu einem dem Antragsteller vorteilhaften Schluß zwingt , darf das Tatgericht von vornherein als unerheblich ansehen, wenn es ihr aus nicht rechtsfehlerhaften Erwägungen die Eignung abspricht, bestimmenden Einfluß auf die Bildung seiner Überzeugung zu gewinnen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; BGH GA 1964, 77; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - bei Holtz MDR 1976, 815).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Der Senat hat allerdings im Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - (VRS 53, 355) ausgesprochen, daß derjenige sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, der scharf bremst, um einen Auffahrunfall zu verursachen.

    Entscheidend ist dabei nicht, ob sich der Täter im Hinblick auf seine Anhaltepflicht gerade noch verkehrsmäßig oder schon verkehrswidrig verhält, sondern daß er sein Fahrzeug unter dem Schein Verkehrs gerechten Verhaltens absichtlich als Mittel zur Unfallverursachung - und damit bewußt zweckentfremdet - Verkehrs feindlich einsetzt (BGHSt 23, 4, 7; BGH VRS 53, 355).

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

    Der Täter setzt sein Fahrzeug nämlich absichtlich als Mittel der Verkehrsbehinderung und damit bewußt zweckentfremdet ein (BGH VRS 53, 355; Senatsurteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91; vgl. auch BGHSt 23, 4, 7).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

    Das Gericht mußte sich unter den gegebenen Umständen mit der als wahr unterstellten Tatsache auch im Urteil nicht auseinandersetzen (vgl. BGHSt 28, 310; BGH LM Nr. 5 zu § 244 Abs. 3 StPO; BGH NJW 1961, 2069; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - S. 6).
  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

    Dementsprechend hat der BGH mehrfach entschieden, dass sich nach § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar macht, wer - ohne durch die Verkehrslage hierzu veranlasst worden zu sein scharf abbremst (BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten Nr. 1; BGH VRS 53, 355; BGH NZV 92, 325).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 332/81

    Einsatz anonymer Gewährsleute zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungsformen der

    Immerhin wird, sollte ein gleicher Antrag wieder gestellt werden, zu bedenken sein, daß zwar die Entscheidung, ob eine auf die Erforschung von Hilfstatsachen (etwa die Glaubwürdigkeit eines Angeklagten oder Zeugen) gerichtete Beweisbehauptung tatsächlich erheblich ist, dem Tatrichter obliegt (KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl. § 244 Rdn. 121; BGH, Urteil vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75; Urteil vom 5. Mai 1976 - 2 StR 709/75), daß aber bei der Prüfung, ob die erbetene Beweiserhebung zur besseren Aufklärung der Sache beitragen könnte, die etwaige "mindere Beweisqualität" (BVerfG a.a.O. S. 360) anderer Beweismittel in Rechnung zu ziehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1996 - 1 Ss 154/96
    Ein Hindernis in diesem Sinne bereitet auch, wer absichtlich scharf bremst, um einen anderen zum Anhalten zu zwingen (vgl. BGH VRS 53, 355; OLG Düsseldorf VRS 73, 41).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 141/83

    Ansehung einer unter Beweis gestellten mittelbaren Tatsache als bedeutungslos -

  • BGH, 04.07.1977 - 2 StR 724/76

    Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrages - Beurteilung der

  • BGH, 05.04.1978 - 2 StR 763/77

    Beimessen einer wesentlichen Bedeutung von behaupteten Tatsachen - Bewertung der

  • BGH, 01.09.1977 - 4 StR 347/77

    Ablehnung eines angebotenen Beweismittels durch Beschluss

  • BayObLG, 26.07.1991 - RReg. 1 St 102/91
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht