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   OLG Köln, 17.11.1978 - 1 Ss 831/78   

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OLG Köln, 17.11.1978 - 1 Ss 831/78 (https://dejure.org/1978,16959)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.1978 - 1 Ss 831/78 (https://dejure.org/1978,16959)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 1978 - 1 Ss 831/78 (https://dejure.org/1978,16959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 56, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    1b St 160/68">1 b St 160/68 - (BayObLGSt 1968, 56 = VRS 35, 388) und des Oberlandesgerichts Köln vom 17. November 1978 - 1 Ss 831/78 - (VRS 56, 472) gehindert.
  • VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12

    Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1978 - XII A 542/77 -, VRS 56, 472.

    OVG NRW, Urteil vom 31. Oktober 1978 - XII A 542/77 -, VRS 56, 472.

  • OLG Hamm, 04.10.1996 - 2 Ss OWi 821/96
    »Ist bei zwei (oder mehreren) dem Verkehr in gleicher Fahrtrichtung dienenden markierten Fahrstreifen, die jeweils mit gesonderten, voneinander verschiedene Farbzeichen gebende Lichtzeichen Lichtzeichen i.S. von § 37 StVO versehen sind, im Hinblick auf ein ordnungswidriges Verhalten gem. § 49 Abs. 3 Nr. 2 i.V. mit § 37 Abs. 2 StVO dasjenige Lichtzeichen, das für die Fahrspur gilt, in die sich der die Lichtzeichenanlage passierende Kraftfahrer eingeordnet hat, maßgeblich oder dasjenige Lichtzeichen, das für die tatsächlich eingeschlagene Fahrtrichtung gilt? (gegen BayObLG, VRS 35, 388 und OLG Köln, VRS 56, 472).«.
  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    Es entspricht zwar der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, daß eine Ordnungswidrigkeit nach § 37 Abs. 2 StVO dann nicht vorliegt, wenn der Betroffene an einer Wechsellichtzeichenanlage, die für jeden der zwei markierten und mit in verschiedene Richtungen weisenden Pfeilen nach Zeichen 297 StVO versehenen Fahrstreifen ein eigenes Lichtzeichen gibt (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO ), auf dem Fahrstreifen, für den die Ampel "Grün" zeigt, in die Kreuzung oder Einmündung einfährt, um dort auf den Fahrstreifen zu wechseln, der durch Rotlicht gesperrt ist (BayObLGSt 1982, 155 = VRS 64, 148; VRS 65, 301 ; OLG Hamm VRS 51, 149 ; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 37 StVO Rn. 55; Hentschel NJW 1989, 1838, 1842; Rüth/Berr/Berz Straßenverkehrsrecht 2. Aufl. § 37 StVO Rn. 47; siehe auch OLG Köln VRS 56, 472).
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