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   BayObLG, 22.11.1979 - 1 ObOWi 409/79   

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https://dejure.org/1979,1355
BayObLG, 22.11.1979 - 1 ObOWi 409/79 (https://dejure.org/1979,1355)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1979 - 1 ObOWi 409/79 (https://dejure.org/1979,1355)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1979 - 1 ObOWi 409/79 (https://dejure.org/1979,1355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autowaschanlage; Vorschriften; Straßenverkehrsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 1; StVO § 1 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 715
  • VRS 58, 216
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Oldenburg, 04.06.2018 - 1 Ss 83/18

    Unerlaubte Entfernung vom Unfallort auf Zu- und Ausfahrt einer Waschanlage

    Das Merkmal der Öffentlichkeit entfällt nur dann, wenn entweder bereits durch die eindeutig ersichtliche Gestaltung der Anlage oder durch eine Einzelkontrolle jedem Nichtberechtigten der Zugang von vornherein unmöglich gemacht wird, oder wenn, falls solche Vorkehrungen nicht getroffen sind, nur solchen Benutzern der Zugang gewährt werden soll, die in einer näheren persönlichen Beziehung zu dem Verfügungsberechtigten stehen (vgl. BayObLG, Beschluss v. 22.11.1979, 1 Ob OWi 409/79, VRS 58, 216 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 5 A 1321/97

    Straßenverkehr; Öffentlicher Verkehrsgrund; Hinterhofparkplatz

    vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1957 - VI ZR 44/56 -, VRS 12, 414, 415 f.; BGH, Beschluß vom 9. März 1961 - 4 StR 6/61 -, VRS 20, 453, 454; BGH, Urteil vom 5. Januar 1962 - VI ZR 155/61 -, VRS 22, 185; OLG Hamm, Beschluß vom 30. September 1976 - 2 Ss OWi 952/76 -, VRS 52, 369, 370; BayObLG, Beschluß vom 22. November 1979 - 1 Ob OWi 409/79 -, VRS 58, 216, 217 ff.; BayObLG, Urteil vom 30. Oktober 1981 - RReg.

    vgl. BGH, VRS 20, 453, 454; OLG Hamm, VRS 52, 369, 370; BayObLG, VRS 58, 216.

  • OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

    Dies setzt voraus, daß der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. BGH VRS 12, 414 [415 f.] [öffentlich: Zufahrtsstraße] ; BGHSt 16, 7 [10 f.] = VRS 20, 453 [454] = VerkMitt 1961 Nr. 80 [nicht öffentlich: Bedienstetenparkplatz; öffentlich: Gaststättenparkplatz] ; BGH VRS 22, 185; OLG Hamm VRS 52, 369 [370] [offen gelassen für Kundenparkplatz eines Lernstudios] ; BayObLG VRS 58, 216 [217 ff.] = VerkMitt 1980 Nr. 57 m. zahlr.
  • LG Köln, 22.12.2004 - 20 O 360/04

    Haftpflicht/Kasko - Unfall auf Verkehrsübungsplatz

    Das Merkmal der Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche ist zu verneinen, wenn der Verfügungsberechtigte den Zutritt zu ihr ausdrücklich oder erkennbar ausschließlich solchen Personen gestatten will, die entweder bereits vorher in engeren persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anläßlich dieses Gebrauchs in solche Beziehung zu ihm treten (BayObLG NJW 1980, 715 f).
  • KG, 07.01.2002 - 22 U 8137/99

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Freistellung gegen einen

    Ein solches Bedürfnis entfällt nach den in der Rechtsprechung herausgebildeten Fallgruppen zwar dann, wenn durch eine Einzelkontrolle jedem Nichtberechtigten der Zugang von vornherein unmöglich gemacht wird oder nur solchen Benutzern der Zugang gewährt werden soll, die in einer näheren persönlichen Beziehung zu dem Verfügungsberechtigten stehen und die deshalb von diesem ihrer Person nach jederzeit ermittelt werden können (vgl. BayObLG NJW 1980, 715 m. w. N.).
  • AG Erfurt, 06.05.2015 - 982 Js 14417/13

    Verkehrsunfallflucht bei Beschädigung einer Waschstraße - Fahrerlaubnisentziehung

    Eine anderweitige Beantwortung der Rechtsfrage, ob hier die Beschädigung der Waschanlage bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfolgte, ergibt sich auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichts vom 22.11.1979 (Az.: 1 Ob OWi 409/79, NJW 1980, 715, 716).
  • OLG Celle, 23.02.1996 - 2 Ws 239/95
    Ebenso wenig ist es von Bedeutung, wenn der Zugang zu anderen Zeiten nichtöffentlich war (OLG Oldenburg VRS 60, 472; BayObLG VRS 58, 216 ).
  • AG Bad Homburg, 01.12.1986 - 5 Cs/68 Js 6493/86

    Unfallflucht; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Öffentlicher Verkehrsraum;

    Gleiches gilt auch für die dazu gehörenden Zufahrten (BayObLG, NJW 1980, 715 [hier: II (286) 151 a] ..).«.
  • LG Fulda, 28.01.1988 - 2 O 388/86
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem Verkehrsübungsplatz nicht deshalb um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, weil er nach Zahlung des entsprechenden Entgelts jedermann zugänglich ist (vgl. BayObLG NJW 80, 715 für eine nach Entgeltzahlung zu befahrende Zufahrt zum Waschbereich einer Tankstelle; allgemein Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 28. Aufl. § 1 StVG Rdn. (14).
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