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   OLG Hamm, 14.09.1979 - 1 Ss 1443/79   

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OLG Hamm, 14.09.1979 - 1 Ss 1443/79 (https://dejure.org/1979,12106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.1979 - 1 Ss 1443/79 (https://dejure.org/1979,12106)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 1979 - 1 Ss 1443/79 (https://dejure.org/1979,12106)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 58, 380
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.).

  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Insofern fehlt es bereits an einer eigenen Würdigung dieser bloßen Geschwindigkeitsschätzungen der Zeugen durch die Strafkammer und der erforderlichen kritischen Prüfung der Zuverlässigkeit solcher Schätzungen durch nicht verkehrsgeschulte Zeugen (vgl. etwa KG VRS 131, 328, 329; NZV 2008, 626, 627; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2008, 321, 322; OLG Hamm VRS 58, 380, 381; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 3 StVO Rn. 63/64 mwN).
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Eine Vernehmung der angebotenen Zeugen durfte unterbleiben, da der Zeugenbeweis für den Nachweis einer konkreten Geschwindigkeit grundsätzlich ungeeignet ist und keine Umstände vorgetragen sind, aufgrund derer ein Verschätzen vorliegend vernünftigerweise ausgeschlossen werden könnte (vgl. KG, ZfS 2011, 508; OLG Hamm VRS 58, 380 ff.; OLG Düsseldorf NZV 1989, 163; Kammer, Hinweisbeschluss vom 13.01.2011 - 13 S 146/10).
  • OLG München, 06.09.2013 - 10 U 2336/13

    Zur Haftung des Falschblinkenden bei hoher Geschwindigkeit

    d) Die Argumentation der Klägerin mit den Geschwindigkeitsschätzungen der Zeugen D. und H., aus den sich die Unrichtigkeit verschiedener Sachverständigenfolgerungen ergeben soll, verkennt, dass (retrospektive) Schätzungen von Zeugen vor allem von Geschwindigkeiten nach allgemeiner Erfahrungen häufig sehr ungenau (vgl. OLG Koblenz DAR 1959, 111; OLG Celle VersR 1973, 526 ; OLG Hamm DAR 1974, 77; VRS 58 [1980] 380; KG, Urt. v. 25.4.1996 - 12 U 1631/95 [[...], dort Rz. 23]; NZV 2002, 34 ; NZV 2008, 626; OLG Karlsruhe NZV 2008, 586; eingehend Streck 14. VGT 1976, S. 189 ff., wonach Geschwindigkeitsschätzungen nur in 5%-15% der Fälle zutreffend waren; Wielke DAR 2002, 551 [554 unter 4.2]; Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil, 19. Aufl. Heidelberg 2007, Rz. 197; Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl. Heidelberg 2012, Rz. 637), wenn auch nicht schlechterdings unbrauchbar sind, wenn entsprechende konkrete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Schätzung vorliegen (BGH VerkMitt. 1963, 25; VersR 1973, 745; NJW 1985, 3078 ; OLG Hamm VRS 4 [1951] 293 f. [für einen Zeugen, der kein Kraftfahrer war]; DAR 1971, 218; BayObLG DAR 1958, 338; KG VRS 8 [1955] 298 ff.; 14 [1958] 443 [446]; OLG Karlsruhe NZV 2008, 586).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    21 Ohne Verkennung der allgemeinen Unwägbarkeiten und Fehlerquellen der Geschwindigkeitsermittlungsmethode durch Schätzung und der damit einhergehenden Unsicherheiten sind vorliegend zur Überzeugung des Gerichts Bedenken gegen die Richtigkeit der Schätzung des Betroffenenkrads auf 167 km/h durch den erfahrenen und zuverlässigen Messbeamten H. vollends ausgeräumt (vgl. dazu OLG Hamm, VRS 58, 380 ff.; OLG Karlsruhe DAR 2008, 79), da hier zum einen als objektiver verlässlicher Bezugspunkt die mittels standardisiertem Lasermessverfahren gemessene Beanstandung des in gleichbleibendem Abstand vorausfahrenden Krads des Zeugen P. von 167 km/h herangezogen werden kann und zum anderen großzügig eine Toleranz von 10 % zugunsten des Betroffenen gewährt wurde, so dass zu dessen Gunsten (lediglich) eine gefahrene Mindestgeschwindigkeit des Betroffenenkrads von 150 km/h angenommen wird.
  • KG, 27.03.2008 - 12 U 235/07

    Verkehrsunfall beim Wenden unter Fahrstreifenwechsel: Darlegungslast für eine

    Danach sind Geschwindigkeitsschätzungen ungeschulter Zeugen ohne Einbeziehung ausreichender Bezugstatsachen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig untauglich und daher unverwertbar (Senat, Urteil vom 25. April 1996 - 12 U 1631/95 - ; Urteil vom 17. Oktober 1996 - 12 U 5672/95 - Urteil vom 13. August 1998 - 12 1760/97 - vgl. auch OLG Hamm VRS 58, 380 und zu allem auch Hentschel, StrVerkR, 39. Aufl. 2007, StVO § 3 Rn. 63).
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