Rechtsprechung
   BayObLG, 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12102
BayObLG, 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79 (https://dejure.org/1979,12102)
BayObLG, Entscheidung vom 24.10.1979 - 2 ObOWi 438/79 (https://dejure.org/1979,12102)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - 2 ObOWi 438/79 (https://dejure.org/1979,12102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,12102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 58, 389
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    (Senat, Beschluss vom 21. August 2018 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2018 - 2 Rb 7 Ss 498/18 -, BeckRS 2018, 25542; OLG Bamberg NStZ 2008, 532; BayObLG VRS 58, 389).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2000 - 2 Ss 163/98

    Vorläufige Einstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen

    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBINW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in KK OWiG. § 33 Rdn. 52).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 2 Ss OWi 479/04

    Verjährung; Verjährungsunterbrechung; vorläufige Einstellung; Irrtum über

    Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit unschädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f. und JMBl NW 1979, 273; BayObLG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; Weller in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 2. Aufl., § 33 Rn. 52).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Im Hinblick auf die oben aufgezeigten Grundsätze schadet daher ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit nicht, wie es bislang auch einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung und Literaturmeinung entsprach (OLG Hamm VRS 51, 217/218; OLG Köln VRS 54, 361; 57, 433; BayObLG VRS 58, 389; Göhler OWiG § 33 Rn. 3 a.E. m.w.N. und Rn. 27; Schönke/Schröder StGB § 78 c Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2005 - 2 Ss OWi 51 Z/05
    Grundsätzlich bleibt es für die verjährungsunterbrechende Wirkung nach § 33 I Nr. 5 OWiG zwar unschädlich, wenn die Verwaltungsbehörde bei der Verfahrenseinstellung irrig davon ausgeht, der Aufenthalt des Betroffenen sei unbekannt (OLG Köln, VRS 51, 214 f.; VRS 54, 361; BayObLG, VRS 58, 389; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 33 Rn. 28; Göhler OWiG 13. Aufl., § 33 Rn. 27; Maier -OWiG § 33 Rn. 21).

    Der Senat sieht sich an seiner Entscheidung nicht durch den Beschluss des BayObLG, VRS 58, 389 gehindert, obwohl sie einen ähnlichen Fall betraf.

  • KG, 21.08.2018 - 3 Ws (B) 185/18

    Absehen vom Regelfahrverbot

    Überdies gilt es zu berücksichtigen, dass die verjährungsunterbrechende Wirkung einer vorläufigen Verfahrenseinstellung wegen Abwesenheit des Betroffenen selbst dann gegeben ist, wenn die Annahme der Abwesenheit auf einem von der Behörde verschuldeten Irrtum beruht (vgl. OLG Bamberg NStZ 2008, 532; BayObLG VRS 58, 389; aA OLG Hamm NZV 2005, 491 [offen gelassen in OLG Hamm NStZ-RR 2008, 85]), solange es sich nicht um eine die bloße Untätigkeit verdeckende Scheinmaßnahme handelt (vgl. hierzu Göhler aaO, § 33 Rn. 3).
  • BayObLG, 21.10.1998 - 1 ObOWi 545/98

    Darlegung der Entschuldigungsgründe für das Ausbleiben des Betroffenen im

    Entgegen der Auffassung des Rechtsbeschwerdeführers war es für die Wirksamkeit der Unterbrechung durch die Verfahrenseinstellung am 20.10.1997 ohne Belang, ob die Verwaltungsbehörde zu Recht die Abwesenheit des Betroffenen angenommen hat (BayObLG VRS 58, 389; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 27).
  • OLG Schleswig, 25.02.2019 - 1 Ss OWi 43/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es zur Unter- brechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt, dass die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist und ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit insoweit un- schädlich ist (vgl. OLG Hamm VRS 51, 217 f und JMBI N 1979, 273; BayObIG VRS 58, 389; OLG Köln VRS 54, 361 und VRS 57, 433; KK zum OWiG/ Weller, 5. Aufl., § 33 Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht