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   BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80   

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https://dejure.org/1980,1459
BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80 (https://dejure.org/1980,1459)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80 (https://dejure.org/1980,1459)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 1 ObOWi 124/80 (https://dejure.org/1980,1459)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG §§ 71, 74 Abs. 2 Satz 1; StPO § 218

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1969 (Ls.)
  • BayObLGSt 1980, 35
  • VRS 59, 207
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 05.10.2011 - 3 RBs 271/11

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid bei Nichtladung des Verteidigers

    - 1 Ob OWi 124/80 -, Rdnr. 5 ).
  • OLG München, 31.03.2005 - 4St RR 41/05

    Aussetzungsantrag des Angeklagten bei Ausbleiben des zu Unrecht nicht geladenen

    Somit liegt nicht nur ein Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO vor, sondern auch eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung (so auch BayObLGSt 1980, 35).
  • OLG Bamberg, 30.11.2006 - 2 Ss OWi 1521/06

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

    Dabei ist unerheblich, dass ein Verwerfungsurteil auch bei Ladung und Anwesenheit des Verteidigers und gleichzeitigem Nichterscheinen des - ordnungsgemäß geladenen - Betroffenen hätte ergehen müssen (BayObLG DAR 2001, 37 ; NJW 1980, 1969 ; KK-OWiG/Senge aaO. § 74 Rn. 25).
  • OLG München, 25.01.2006 - 5St RR 237/05

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch nicht geheilten Verstoß gegen

    Somit liegt nicht nur ein Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO vor, sondern auch eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung (vgl. BayObLGSt 1980, 35).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    In dem ebenfalls vergleichbaren Fall der Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren nach § 74 Abs. 2 OWiG ist anerkannt, dass die Einspruchsverwerfung unzulässig ist, wenn der Verteidiger nicht geladen und nicht erschienen ist, weil ihm damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen (BayObLG VRS 59, 207; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 57, 58; Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 74 Rnr. 33; KK OWiG-Senge § 74 Rnr. 34).
  • OLG München, 31.03.2006 - 4St RR 41/05
    Somit liegt nicht nur ein Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO vor, sondern auch eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung (so auch BayObLGSt 1980, 35).
  • OLG München, 31.05.2005 - 4St RR 41/05
    Somit liegt nicht nur ein Verstoß gegen § 218 Satz 1 StPO vor, sondern auch eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung (so auch BayObLGSt 1980, 35).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01

    Ladung eines Verteidigers

    Ohne seine Ladung war nach seinem Nichterscheinen eine Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht statthaft (so für die frühere gesetzliche Regelung von §§ 73, 74 OWiG die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, beispielsweise OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; BayObLG NJW 1980, 1969 = VRS 59, 207 in st. Rspr.; vgl. Göhler OWiG 12.Aufl. § 74 Rn.33 und KK OWiG 2. Aufl. § 74 Rn.25 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 17.11.1988 - 1 ObOWi 250/88

    Einspruch; Verwerfung; Betroffener; Anordnung; Persönliches Erscheinen;

    Eine derartige Verfahrensweise hätte insbesondere dann in Betracht kommen können, wenn der erschienene Verteidiger erklärt hätte, über sämtliche Vorgänge Auskunft geben zu können, und deshalb eine persönliche Anwesenheit des Betroff. zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich erschienen wäre (vgl. BayObLGSt 1980, 35 f.).«.
  • BayObLG, 22.09.2000 - 2 ObOWi 462/00

    Keine Abwesenheitsentscheidung, falls der Verteidiger nicht geladen wurde

    Unter der Geltung der §§ 73, 74 OWiG a.F. war es - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Literatur unbestritten, daß die unterlassene Ladung des gewählten Verteidigers eine Abwesenheitsentscheidung gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ausschließt (vgl. BayObLGSt 1980, 35; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; KK-OWiG/Senge 2. Aufl. § 74 Rn. 25 m.w.N.).
  • BayObLG, 02.04.1991 - 2 ObOWi 68/91
  • BayObLG, 15.09.1992 - 1 ObOWi 239/92
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