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   OLG Hamm, 07.07.1980 - 6 Ss OWi 559/80   

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https://dejure.org/1980,16383
OLG Hamm, 07.07.1980 - 6 Ss OWi 559/80 (https://dejure.org/1980,16383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.1980 - 6 Ss OWi 559/80 (https://dejure.org/1980,16383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 1980 - 6 Ss OWi 559/80 (https://dejure.org/1980,16383)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 60, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Rostock, 27.08.2004 - 2 Ss OWi 19/03

    Tateinheit bei Geschwindigkeitsverstoß und gleichzeitigem Fahren ohne

    Die für die o. g. "Grobformel" wohl herangezogene Entscheidung OLG Hamm VRs 60, 50 steht im Übrigen der vorliegenden Rechtsprechung des Senats nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Das ist für die Fälle des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes und für weitere während der Fahrt dann begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten zu bejahen (s. auch OLG Rostock; siehe aber auch OLG Hamm VRS 60, 50 für eine andere Fallgestaltung; a.A. AG Sonderhausen DAR 2005, 350).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.1995 - 5 Ss OWi 258/95

    Führen eines Kfz in vorschriftswidrigem Zustand

    In sachlicher Hinsicht erfüllt er diese Aufgabe, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Identität der Tat entstehen kann, wenn mithin feststeht, welcher Lebensvorgang erfaßt und geahndet werden soll (vgl. BGHSt 23, 336; Senatsbeschluß vom 13. Februar 1990 in VRS 79, 36 = wistra 1990, 284 = NZV 1990, 324 (LS); OLG Karlsruhe in NStZ 1986, 321 ; Bay0bLG in VRS 62, 131 ; OLG Schleswig in NStZ 1981, 355 ; OLG Zweibrücken in StV 1982, 564; OLG Hamm in VRS 60, 50; Kurz in KK, 0WiG, § 66 Rdnr. 38; Göhler, 0WiG, 11. Aufl., § 66 Rdnr. 11 und 38 ff.; Rebmann/Roth/Herrmann, 0WiG, 2. Aufl., § 66 Rdnr. 25).
  • OLG München, 30.05.2005 - 4St RR 73/05

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung öffentlicher Klage unabhängig von

    Das Fahren ohne Fahrerlaubnis würde mit dem auf dieser Fahrt begangenen Verkehrsverstoß Tateinheit gemäß § 52 StGB bilden; materiell-rechtlich in Tateinheit stehende Delikte stellen regelmäßig auch verfahrensrechtlich dieselbe Tat im Sinn des § 264 StPO dar (BayObLGSt 1962, 154; 1964, 95; OLG Hamm VRS 60, 50/51; vgl. auch unten Nr. 111.1a).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Das ist für die Fälle des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes und für weitere während der Fahrt dann begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten zu bejahen (s. auch OLG Rostock; siehe aber auch OLG Hamm VRS 60, 50 für eine andere Fallgestaltung; a.A. AG Sonderhausen DAR 2005, 350).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2b Ss OWi 269/99

    Annahme eines atypischen Rotlichtverstoßes

    Da zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine Wechselwirkung besteht, indem das Gericht einerseits unter Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen und andererseits bei Verhängung eines Fahrverbotes die Geldbuße niedriger festsetzen kann, erfaßt die auf den Ausspruch des Fahrverbotes beschränkte Rechtsbeschwerde den gesamten Rechtsfolgenausspruch einschließlich der Geldbuße (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. VRS 60, 50; Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 1999 2b Ss (OW1) 175/99 - (OWi) 68/99 1 - und 24. August 1999 - 2b Ss (OW1) 162/99 - (OWi) 90/99 I; BGHSt 24, 11 ).
  • AG Sondershausen, 07.07.2004 - 495 Js 5094/04

    Tatmehrheit bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts und

    Ähnliche Fälle hat das OLG Hamm (VRS 60, 50) entschieden bei Nichtvornahme der Eintragung in das Schaublatt des Fahrtenschreibers und während der Fahrt begangenen Überholverstoßes bzw. das OLG Stuttgart in Justiz 1981, 25 (Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassener Anmeldung zur Hauptuntersuchung).
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