Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.1980 - 3 Ss 461/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,16373
OLG Köln, 27.06.1980 - 3 Ss 461/80 (https://dejure.org/1980,16373)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1980 - 3 Ss 461/80 (https://dejure.org/1980,16373)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - 3 Ss 461/80 (https://dejure.org/1980,16373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,16373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 60, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Ein Rotlichtverstoß liegt allerdings, wie schon der Wortlaut des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO belegt, nicht vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug vor der Kreuzungsfluchtlinie anhält (vgl. u.a. OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100, 101; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln VRS 60, 63, 64).
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Sofern nicht auch eine Fußgängerfurt durch die Lichtzeichenanlage geschützt werden soll (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50 m.w.N.), verstößt gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO) nur derjenige, der in den eigentlichen Kreuzungsbereich, also die gemeinsame Schnittfläche der Fahrbahnen der sich kreuzenden Straßen, den von den Fluchtlinien der sich kreuzenden Straßen bestimmten Bereich einfährt (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung VRS 72, 212).

    Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).

  • OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93

    Berechnung der Rotlichtzeit; Fahrverbot; Ampelanlage; Induktionsschleife

    Nach einhelliger Rechtsprechung (OLG Frankfurt VRS 59, 385; Stuttgart VRS 60, 63; BayObLG VRS 60, 381; siehe auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Auflage § 37 Rn. 50) verstößt ein Verkehrsteilnehmer in Fällen, in denen die Lichtzeichenanlage lediglich den kreuzenden Fahrverkehr sichert, erst dann gegen § 37 StVO, wenn er in die Kreuzung, d.h. in den durch die Fluchtlinien der sich kreuzenden Straßen begrenzten Bereich, einfährt und damit den geschützten Querverkehr beeinträchtigt.
  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 (B) 49

    Rotphase; Eine Sekunde; Entscheidender Zeitpunkt; Passieren der Ampel;

    Sofern nicht auch eine Fußgängerfurt durch die Lichtzeichenanlage geschützt werden soll (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50 m.w.N.), verstößt gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO) nur derjenige, der in den eigentlichen Kreuzungsbereich, also die gemeinsame Schnittfläche der Fahrbahnen der sich kreuzenden Straßen, den von den Fluchtlinien der sich kreuzenden Straßen bestimmten Bereich einfährt (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung VRS 72, 212).

    Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).

  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Allerdings verstößt nach heute einhelliger Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, nur derjenige gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S.7 StVO), der in den eigentlichen, durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich einfährt, während in den Fällen, in denen der Betroffene zwar die Haltelinie überfährt, aber vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, lediglich ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) vorliegt (Senat, Beschluss vom 27.05.1993 - 3 Ss Owi 503/93 OLG Hamm = VRS 85, 464, 465; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln, VRS 60, 63, 64; BayObLG, VRS 60, 381; OLG Hamm, VRS 84, 51, 52; OLG Oldenburg, NZV 1993, 446, 447; OLG Köln, NZV 1994, 330; BayObLG, ZfS 1994, 467; OLG Karlsruhe, NZV 1995, 289, 290; OLG Celle, ZfS 1994, 306, 307; OLG Köln, NZV 1995, 327, 328; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).
  • VG Berlin, 15.11.1996 - 11 A 432.96

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres bei einem

    Diese Bestimmung wird von der Rechtsprechung (vgl. Nachw. b. Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 33. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50; OLG Frankfurt, VRS 59, 385 = StVE § 37 StVO Nr. 16; OLG Stuttgart, VRS 60, 63; BayObLG, VRS 60, 381 = StVE § 37 StVO Nr. 20) so ausgelegt, daß ein Verkehrsteilnehmer in Fällen, in denen die Lichtzeichenanlage lediglich den kreuzenden Fahrverkehr sichert, erst dann gegen § 37 StVO verstößt, wenn er in die Kreuzung, das heißt in den durch die Fluchtlinie der sich kreuzenden Straßen begrenzten Bereich einfährt und damit den geschützten Querverkehr beeinträchtigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht