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BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage; Rot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1993, 178
- VRS 61, 289
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren …
Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567;… Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433). - BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84
Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein …
Nach Auffassung des zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde des Betroffenen berufenen Oberlandesgerichts Köln ist § 37 Abs. 2 StVO nicht verletzt, weil der Betroffene die Wechsellichtzeichenanlage außerhalb ihres Schutzbereichs umfahren hat (vgl. u.a. auch OLG Hamm VRS 55, 292, 293; BayObLG VRS 61, 289; OLG Düsseldorf VRS 63, 75). - BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00
Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich
Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
- OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).
- BayObLG, 27.01.1994 - 2 ObOWi 483/93
Wechsellichtzeichen; Bußgeldkatalog; Rotlichtzeit; Haltlinie
Letzterer erlangt nur selbständige Bedeutung, wenn der Fahrzeugführer bei Rot die Haltlinie überfährt, aber vor dem geschützten Bereich anhält (vgl. BayObLG VRS 60, 381 ; 61, 289/290). - BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93
Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein …
Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren (BayObLG VRS 61, 289 f.; OLG Köln DAR 1985, 229; OLG Düsseldorf VRS 66, 370 f.). - OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 (B) 49
Rotphase; Eine Sekunde; Entscheidender Zeitpunkt; Passieren der Ampel; …
Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).