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   OLG Zweibrücken, 17.07.1981 - 1 Ss 215/81   

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OLG Zweibrücken, 17.07.1981 - 1 Ss 215/81 (https://dejure.org/1981,19158)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.07.1981 - 1 Ss 215/81 (https://dejure.org/1981,19158)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Juli 1981 - 1 Ss 215/81 (https://dejure.org/1981,19158)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 61, 466
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Die Vorschrift kann nur solche Weisungen im Auge haben, die darauf abzielen, Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs zu gewährleisten (vgl. OLG Zweibrücken VRS 61, 466, 467).

    Diesem Regelungszweck unterfallen zum einen solche Weisungen, die einem gegenwärtigen Verkehrsbedürfnis durch die Regelung des Verkehrs im Einzelfall dienen sollen (vgl. Cramer, Straßenverkehrsrecht Bd. 12. Auflage § 36 StVO Rdn. 13; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 27. Auflage § 36 StVO Rdn. 19; Full/Höhl/Ruth, Straßenverkehrsrecht § 36 StVO Rdn. 2; Drees/Kuckuk/Werny, Straßenverkehrsrecht 4. Auflage § 36 StVO Rdn. 1; Booß, Straßenverkehrsordnung 3. Auflage § 36 StVO Anm. 1, 3 und überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung; a.A. nur OLG Hamm - 2. Strafsenat - VRS 54, 70; OLG Zweibrücken VRS 61, 466 und der vorlegende Senat des OLG Hamm).

    Das ist nach einhelliger Meinung (vgl. OLG Hamm VRS 51, 226 ff; OLG Köln VerkMitt 1981, 39; OLG Zweibrücken VRS 61, 466, 467; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 36 StVO Rdn. 24) der Fall bei Anhalteweisungen, die der Aufklärung einer allgemeinen, mit dem Straßenverkehr nicht zusammenhängenden Straftat dienen sollen; für derartige Maßnahmen muß auf die in der Strafprozeßordnung festgelegten verfahrensrechtlichen Eingriffsbefugnisse - beispielsweise die §§ 111, 127, 163 b StPO - zurückgegriffen werden.

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