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   BayObLG, 24.02.1982 - 3 ObOWi 10/82   

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https://dejure.org/1982,3517
BayObLG, 24.02.1982 - 3 ObOWi 10/82 (https://dejure.org/1982,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 3 ObOWi 10/82 (https://dejure.org/1982,3517)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 3 ObOWi 10/82 (https://dejure.org/1982,3517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 693
  • NVwZ 1982, 399
  • BayObLGSt 1982, 28
  • VRS 62, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 29.09.2004 - 1 ObOWi 390/04

    Wirksamer Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung durch kommunalen

    Nichtigkeit wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung bei sachlicher Unzuständigkeit nur dann angenommen, wenn ein schwerwiegender, offenkundiger Mangel vorliegt (BGH NJW 1977, 1784; BayObLGSt 1997, 5; 1983, 158; BayObLG VRS 62, 475/476; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG § 36 Rn. 16 f.; Göhler OWiG 13. Aufl. § 36 Rn. 15; KK/Lampe OWiG 2. Aufl. § 36 Rn. 31 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 3916/97

    Beschwerdezulassung: grundsätzliche Bedeutung;; Bedeutung, grundsätzliche;

    Hieraus folgt insbesondere, daß eine Gemeinde zwar nach § 18 Abs. 1 NStrG (auch) für Ortsdurchfahrten einer Kreisstraße - wie hier der Straße "Zur D.", die Angabe im angefochtenen Beschluß, es handele sich um eine in der Straßenbaulast der Antragsgegnerin stehende Gemeindestraße, ist insoweit nicht zutreffend - grundsätzlich Sondernutzungssatzungen erlassen und damit den Umfang der Genehmigungspflicht für sondernutzungspflichtes Verhalten bei der Benutzung der Straße regeln kann, in ihrer Satzung aber nicht vom (Bundes-)Verkehrsrecht erfaßte und (dort abschließend) geregelte Verkehrsvorgänge abweichend regeln darf (BVerfG, Beschl. v. 9.10.1984 - 2 BvL 10/82 -, NJW 1985, 371 (373) - BVerfGE 67, 299 = UPR 1984, 56 = VRS 68, 1; Kodal, aa0, Kap. 3, RdNr. 5.6 (S. 99); Wiget, in: Zeitler, Bay. Straßen- und Wegegesetz, Stand: Mai 1997, RdNr. 26 zu Art. 14; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 24.2.1982 - 3 ObOwi 10/82 -, NVwZ 1982, 399).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.1997 - 12 M 4248/97

    Anordnungsanspruch; Vorläufiger Rechtschutz; Straßenrechtliche Sondernutzung;

    Hieraus folgt insbesondere, daß eine Gemeinde zwar nach § 18 Abs. 1 NStrG (auch) für Ortsdurchfahrten einer Kreisstraße - wie hier der Straße "Zur D.", die Angabe im angefochtenen Beschluß, es handele sich um eine in der Straßenbaulast der Antragsgegnerin stehende Gemeindestraße, ist insoweit nicht zutreffend - grundsätzlich Sondernutzungssatzungen erlassen und damit den Umfang der Genehmigungspflicht für sondernutzungspflichtes Verhalten bei der Benutzung der Straße regeln kann, in ihrer Satzung aber nicht vom (Bundes-)Verkehrsrecht erfaßte und (dort abschließend) geregelte Verkehrsvorgänge abweichend regeln darf (BVerfG, Beschl. v. 9.10.1984 - 2 BvL 10/82 -, NJW 1985, 371 (373) - BVerfGE 67, 299 = UPR 1984, 56 = VRS 68, 1; Kodal, aa0, Kap. 3, RdNr. 5.6 (S. 99); Wiget, in: Zeitler, Bay. Straßen- und Wegegesetz, Stand: Mai 1997, RdNr. 26 zu Art. 14; vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 24.2.1982 - 3 ObOwi 10/82 -, NVwZ 1982, 399).
  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

    Verwaltungsbehördliche Bußgeldbescheide sind nichtig, wenn sie an einem offenkundigen und schweren Fehler, so bei absoluter Unzuständigkeit der erlassenden Behörde, leiden (BayObLG VRS 62, 475/476; 66, 228/229; Göhler OWiG 12. Aufl. § 66 Rn. 57).
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