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   BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81   

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https://dejure.org/1981,3213
BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81 (https://dejure.org/1981,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81 (https://dejure.org/1981,3213)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 1981 - 2 ObOWi 160/81 (https://dejure.org/1981,3213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 399
  • BayObLGSt 1981, 64
  • VRS 62, 58
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10. September 1982 - 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewissheit feststellen lässt (vgl. BayObLG DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK-OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl. § 33 Rdn. 10).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).
  • OLG Hamm, 20.11.2008 - 4 Ss OWi 763/08

    Verfolgungsverjährung; Anhörung; EDV; Computer; hinterlegter elektronischer

    Für die Wirksamkeit der Anordnung, dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekannt zu geben, ist es ausreichend, dass sich für deren Zeitpunkt und Inhalt konkrete Anhaltspunkte aus den Akten ergeben (vgl. zu § 78 c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219 f.; BGH, Beschl. vom 10.9.1982 3 StR 280/82; zu § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG: KG, VRS 100, 134, 135) und sich so der behördliche Wille zur Vornahme der Unterbrechungshandlung mit Gewißheit feststellen lässt (vgl. BayObLG, DAR 2004, 401; 531, 532; VRS 62, 58, 59; Weller in KK OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 11; Göhler, OWiG 14. Aufl. § 33 Rdn. 45; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 33 Rdn. 46 a; Lemke/Mosbacher OWiG 2. Aufl., § 33 Rdn. 10).
  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Nach allgemeiner Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung ist selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewissheit feststellen lässt (Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen; KK-Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler, a.a.O., § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG DAR 2004, 401).
  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG Beschluss vom 17.9. 2002 - 1 ObOWi 336/02; ständige Rspr. des Senats; KK/Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
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  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) wäre jedoch unschädlich, sofern der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise sich mit Gewissheit feststellen lässt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK/Weller a.a.O. Rn. 11; Göhler § 33 Rn. 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58).
  • BayObLG, 30.06.1998 - 2 ObOWi 197/98

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

    Darin liegt, auch wenn es in der Form einer schriftlichen Vorlageverfügung geschieht, keine Anordnung oder Entscheidung, sondern die Erklärung eines Prozeßbeteiligten gegenüber dem Gericht (vgl. BGHSt 26, 384/387; BayObLGSt 1975, 107/108 und Beschluß vom 24.4.1985 - 2 ObOWi 406/84; vgl. ferner KK/Weller OWiG § 33 Rn. 83), deren Inhalt und Form nicht gesetzlich geregelt ist (vgl. BayObLGSt 1981, 64/65).
  • OLG Hamm, 09.12.2004 - 4 Ss OWi 651/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Aber selbst das Fehlen des Handzeichens (oder der Unterschrift) ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann unschädlich, sofern sich der geäußerte behördliche Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise mit Gewißheit feststellen läßt (BayObLG vom 17.9.2002 - 1 ObOWi 336/02; KK-Weller a.a.O. Rdn. 11; Göhler § 33 Rdn, 45; vgl. hierzu auch BayObLG VRS 62, 58; BayObLG, DAR 2004, 401).
  • OLG Brandenburg, 09.11.1994 - 2 Ss OWi 30 B/94

    Erfordernis einer Unterschrift bei Erlaß eines Bußgeldbescheides; Voraussetzung

    Dieser aktenmäßige Beweis unterliegt zwar seinerseits keiner bestimmten Form und bedarf namentlich nicht der vollen Unterschrift des Verfassers; deshalb hat die Rechtsprechung unter anderem ein Namenszeichen (OLG Düsseldorf DAR 1970, 136; VRS 39, 440) oder einen Faksimilestempel (Bay0bLG VRS 57, 49; OLG Hamm VRS 49, 280; OLG Stuttgart NJW 1976, 1905) für ausreichend erklärt; unter Umständen reicht sogar eine überhaupt nicht unterzeichnete Verfügung aus (vgl. Bay0bLG VRS 62, 58).
  • BayObLG, 17.09.2002 - 1 ObOWi 336/02

    Unterbrechung einer Verjährungsfrist von Ordnungswidrigkeiten durch eine

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