Rechtsprechung
OLG Köln, 26.05.1982 - 3 Ss 266/82 - 126 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermöglichung der Feststellung; Feststellungspflicht; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Feststellung zu Gunsten des Geschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 142 Abs. 1
Verfahrensgang
- OLG Köln, 10.05.1982 - 3 Ss 266/82
- OLG Köln, 26.05.1982 - 3 Ss 266/82 - 126
Papierfundstellen
- VRS 63, 349
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.08.2014 - 4 StR 259/14
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (berechtigtes oder entschuldigtes Sich …
Wenn der Angeklagte noch vor Verlassen der Unfallstelle seine eigene Verletzung bemerkt hatte und die Unfallstelle zumindest auch deshalb verließ, um seine massiv blutende Wunde versorgen zu lassen, könnte sein Entfernen vom Unfallort gerechtfertigt gewesen sein (vgl. OLG Köln, VRS 63, 349, 350; OLG Frankfurt, VRS 65, 30;… König in Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 142 StGB Rn. 51;… Geppert in LKStGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 126). - OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 467/91 Eine Pflicht zur Vorstellung und zur Duldung der Festellungen entfällt hingegen, wenn der Unfallgegner darauf verzichtet hat (OLG Köln in VRS 13, 351 und VRS 63, 349; BayObLG in …
- BayObLG, 30.04.1992 - 1St RR 24/92 Ein Verzicht liegt vor, wenn das äußere Verhalten zweifelsfrei erkennen lässt, dass der Unfallbeteiligte alsbaldige Feststellungen an der Unfallstelle nicht mehr treffen will (OLG Köln VRS 63, 349/350 f.; OLG Karlsruhe VRS 36, 350/351; OLG Hamm VRS 23, 102/104; Bernsmann NZV 1989, 49 f.).
Rechtsprechung
KG, 13.05.1982 - 3 Ss 64/82 - 27/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfall; Verkehrsunfall; Schaden; Zulassungsstelle; Wartezeit; Aufwand
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 142
Papierfundstellen
- VRS 63, 349
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 4 U 41/18
Obliegenheitsverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Bagatellschaden
Maßgebend ist der objektive Verkehrswert nach dem Eindruck zur Tatzeit unter Berücksichtigung gewöhnlicher Reparaturkosten (OLG Hamm VRS 61, 430 ; KG VRS 63, 349).