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   LG Trier, 24.05.1982 - I Qs 103/82   

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https://dejure.org/1982,13425
LG Trier, 24.05.1982 - I Qs 103/82 (https://dejure.org/1982,13425)
LG Trier, Entscheidung vom 24.05.1982 - I Qs 103/82 (https://dejure.org/1982,13425)
LG Trier, Entscheidung vom 24. Mai 1982 - I Qs 103/82 (https://dejure.org/1982,13425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 866
  • VRS 63, 210
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.03.2005 - 2 BvR 364/05

    Rechtstaatsprinzip (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Abwägung; Schutz der

    b) Von einem Teil der Rechtsprechung wird mit Blick auf die gebotene Beschleunigung, das Vertrauen des Betroffenen und den Charakter als Eilmaßnahme (vgl. LG Trier, VRS 63, S. 210 f.) die Berechtigung des Staates zur vorläufigen Einziehung der Fahrerlaubnis bereits vier (vgl. LG Kiel, StV 2003, S. 325) bzw. fünf Monate (vgl. LG Darmstadt, StV 1990, S. 104; LG Hannover, StV 1988, S. 521) nach dem jeweiligen Tatzeitraum verneint (ähnlich LG Hagen, NZV 1994, S. 334 mit ablehnender Anmerkung von Molketin; für eine Sechsmonatsfrist im Regelfall: Kropp, NStZ 1997, S. 471).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Es entspricht einhelliger Meinung der Obergerichte, dass die Fahrerlaubnis auch noch in einem späteren Verfahrensabschnitt vorläufig nach § 111 a StPO entzogen werden kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz VRS 67, 254; 68, 118; OLG Karlsruhe VRS 68, 360; OLG Düsseldorf NZV 1992, 331; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 111 a Rn. 3 mit weiteren Nachweisen; a.A. soweit ersichtlich nur LG Trier VRS 63, 210; LG Hagen NZV 1994, 334 und teilweise a.A. Kropp NStZ 1997 S. 471).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2002 - 3 Ws 108/02

    Zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität und zum

    Zwar wird für eine Eilentscheidung nach § 111a StPO in der Rechtsprechung vereinzelt kein Raum mehr gesehen, wenn seit dem Bekanntwerden der die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigenden Gründe mehrere Monate verstrichen sind und "Anhaltspunkte für den Einsatz eines Kfz zur Ausübung weiterer Straftaten nicht bestehen" (LG Hagen, NZV 94, 334 mit abl. Anmerkung Molketin; vgl. auch LG Trier, VRS 63, 210f.).
  • LG Erfurt, 23.10.2014 - 7 Qs 199/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Verhältnismäßigkeit, langer Zeitablauf

    - wie vom Verteidiger zitiert - bereits Entziehungen nach Ablauf von Zeitspannen zwischen vier (vgl. LG Trier, VRS 63, S. 210 f.) und fünf Monaten (vgl. LG Kiel, StV 2003, S. 325) als unverhältnismäßig angesehen (vgl. auch Meyer-Goßner, § 111a StPO, 56. Aufl., Rn. 3 mwN.).
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