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OLG Hamm, 18.08.1982 - 6 Ws 215/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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StPO § 36 Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 479
- VRS 64, 27
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 944/99
Anordnung und Ausführung der Zustellung
Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5;… widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).Bei der Zustellung an Rechtsanwälte kann der Richter "erforderlichenfalls" (OLG Hamm - 1. StrS - NStZ 1982, 479) und für die Geschäftsstelle bindend (…BayObLG a. a. O.) bestimmen, daß in anderer Form als - wie üblich - gegen Empfangsbekenntnis zuzustellen sei.
- OLG Düsseldorf, 25.11.1999 - 1 Ws (OWi) 952/99
Anordnung und Ausführung der Zustellung
Wie das zu geschehen hat, braucht der Richter aber nicht zu bestimmen; das ist nach § 36 Abs. 1 Satz 2 StPO Sache der Geschäftsstelle (so ausdrücklich OLG Hamm - 6. StrS - VRS 64 [1983], 27, 28 = NStZ 1982, 479, 480; BayObLG NStZ-RR 1999, 243;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. Rdnr. 5;… widersprüchlich Maul, a. a. O. Rdnr. 2 und 3).Bei der Zustellung an Rechtsanwälte kann der Richter "erforderlichenfalls" (OLG Hamm - 1. StrS - NStZ 1982, 479) und für die Geschäftsstelle bindend (…BayObLG a. a. O.) bestimmen, daß in anderer Form als - wie üblich - gegen Empfangsbekenntnis zuzustellen sei.