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   OLG Düsseldorf, 15.09.1981 - 5 Ss (OWi) 337/81 - 358/81 I   

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OLG Düsseldorf, 15.09.1981 - 5 Ss (OWi) 337/81 - 358/81 I (https://dejure.org/1981,2742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1981 - 5 Ss (OWi) 337/81 - 358/81 I (https://dejure.org/1981,2742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1981 - 5 Ss (OWi) 337/81 - 358/81 I (https://dejure.org/1981,2742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 64, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Anordnung der Absendung des Anhörungsbogens im Wege der Datenverarbeitung vollautomatisch nach einem von der Bußgeldbehörde vorprogrammierten Fristenplan abläuft (OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Köln VRS 66, 362, DAR 2000, 131 und NZV 1994, 78, 79; AG Freiburg NJW 1985, 2657).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Der Ausdruck eines mittels ADV -Anlage gefertigten Anhörungsbogens entspricht dem schematisierten Ablauf des Computers, den die Behörde durch den Einsatz des vorgefertigten Computerprogramms in ihren Willen aufgenommen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 15. September 1981 in VRS 64, 455 ; KK-Weller, OWiG , § 33 Rdnr. 31; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 33 Rdnr. 12 und 46).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 1 Ss OWi 132/05

    Verjährung; Unterbrechung; Computerausdruck; Anhördungsbogen; Formulierung

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, denn in diesem Fall hat die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; 60, 213; OLG Köln NZV 1994, 78; DAR 2000, 131; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2000 - 5 Ss OWi 802/00 - Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 12).
  • OLG Dresden, 25.01.1996 - 2 Ss OWi 425/95

    Verjährung; Anhörung

    Eine solche Handhabung, bei der die Behörde die von ihr veranlaßte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufnimmt, ist zulässig und wirksam im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 1 StPO (vgl. OLG Frankfurt VRS 50, 220; OLG Düsseldorf VRS 64, 455; Weller in KK - OWiG § 33 Rdnr. 31; Göhler a.a.O. § 33 Rdnr. 12, 46).
  • OLG Koblenz, 12.12.2017 - 2 OWi 4 SsRs 122/17

    Bußgeldverfahren - Unterbrechung Verfolgungsverjährung durch Übersendung

    Durch diese Vorgehensweise ist auch sichergestellt, dass die Versendung des Anhörungsbogens auf einem Willensakt eines Sachbearbeiters der Behörde beruht und nicht lediglich von einer datenverarbeitenden Maschine in Gang gesetzt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, 2 Ws (B) 30/91 v. 21.01.1991 - ZfSch 1991, 322 ; OLG Düsseldorf, 5 Ss OWi 337/81 v. 15.09.1981 - VRS 64, 455 ; Gürtler in: Göhler, aaO. § 33 Rn. 12; KK-OWiG/Ellbogen, 5. Aufl. § 33 Rn. 11, 31).
  • BayObLG, 11.03.1999 - 1St RR 257/98

    Versehentliches Angebot zur Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage

    Daher kann eine wirksame Prozeßhandlung auch nicht mit der Überlegung fingiert werden, es handle sich um einen vorprogrammierten Vorgang, den der Behördenleiter oder der sachbearbeitende Staatsanwalt ein für alle Mal und von vornherein in seinen Willen aufgenommen habe und der ihm daher als Willensakt zuzurechnen sei (vgl. für das Bußgeldverfahren OLG Frankfurt/Main VRS 50, 214 ; 220; OLG Düsseldorf VRS 64, 455 ; Göhler § 33 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 2 Ss OWi 112 B/97
    Es ist anerkannt, daß der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogens als die Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens anzusehen ist, weil in diesem Fall die Behörde die von ihr vorprogrammierte Tätigkeit des Computers in ihren Willen aufgenommen hat (vgl. OLG Frankfurt ZfS 91, 322; NJW 76, 337 (339); VRS 50, 220 (221); OLG Düsseldorf VRS 64, 455 ; Göhler, § 33 Rn. 12).
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