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OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 331/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Alleiniges Rechtmittel; Angeklagter; Fahrverbot; Tageszahl der Geldstrafe; Verschlechterungsverbot ; Maß der Tatschuld; Erstes Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1984, 90
- VRS 65, 386
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 04.07.2005 - 1 Ss 60/05
Strafverfahren wegen Körperverletzung: Fahrverbotsverhängung bei Tätlichkeiten …
Hat das Fahrverbot für den Angeklagten jedoch eine ökonomische Bedeutung, dann darf dessen Reduzierung oder sein Wegfall bei der Tagesatzhöhe berücksichtigt werden, wobei nach wirtschaftlicher Betrachtung ein Gesamtvergleich vorzunehmen ist und die neue Sanktion die Ursprüngliche in ihrer Höhe nicht übersteigen darf (…BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1993, 123 f.; OLG Schleswig VRS 65, 386 f.). - OLG Karlsruhe, 16.07.1993 - 3 Ss 99/93
Verschlechterungsverbot; Geldbuße; Fahrverbot
Im Gegensatz zum Strafverfahren, wo aufgrund der gebotenen Gesamtschau die Herabsetzung der Tagessatzanzahl einer Geldstrafe, verbunden mit der erstmaligen Verhängung eines Fahrverbots zulässig sein kann (vgl. SchlHOLG , DRsp IV (460) 153 d = NStZ 1984, 90 sowie ferner OLG Düsseldorf, DRsp IV (458) 161 Nr. 9 = NZV 1993, 123 ), ist das Fahrverbot nach § 25 StVG im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber der Geldbuße als die härtere Sanktion anzusehen.