Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.08.1983 - 3 Ss 523/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,15759
OLG Köln, 24.08.1983 - 3 Ss 523/83 (https://dejure.org/1983,15759)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.1983 - 3 Ss 523/83 (https://dejure.org/1983,15759)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 1983 - 3 Ss 523/83 (https://dejure.org/1983,15759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,15759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 66, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 20.05.1994 - Ss 193/94

    Betriebsinhaber; Verstöße gegen Verbote und Gebote des Unternehmens; Ergreifen

    Kann er betriebliche Aufgaben und Pflichten nicht selbst erfüllen, so muß er dafür geeignete Personen bestellen und diese gelegentlich entweder selbst überprüfen oder durch andere - etwa eine Revisionsabteilung - kontrollieren lassen (BGH NStE Nr. 1 zu § 130 OWiG; vgl. zu § 9 OWiG: OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 157, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 10 S 745/17

    Zulassung eines Kfz auf Kommanditgesellschaft

    Im Rahmen dessen ist es insbesondere anerkannt, dass - etwa im Fall einer nicht rechtsfähigen Personenmehrheit wie einer Erbengemeinschaft oder einer Miteigentümergemeinschaft zweier Ehegatten - auch mehrere Personen gleichzeitig Halter desselben Fahrzeugs sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1987 a. a. O.; Senatsbeschluss vom 30.10.1991 a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.06.2014 - 8 B 110/14 - NJW 2014, 2811; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 3 Rn. 270 ff.), Halter von Dienst- bzw. Firmenfahrzeugen von juristischen Personen oder (Handels)Gesellschaften aber regelmäßig nur die juristische Person oder die (Handels)Gesellschaft selbst, in der Regel aber nicht deren gesetzliche Vertreter bzw. Gesellschafter sind (vgl. hierzu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2012 - 7 A 10058/12 - NJW 2012, 2986; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.1983 - 3 Ss 523/83 - VRS 66, 157; Greger/Zwickel a. a. O. Rn. 294 für die KG).
  • OLG Hamm, 06.06.1999 - 2 Ss OWi 472/99

    Halter, GmbH, Spedition, Mängel an Lkw, Verantwortlicher, Verantwortlichkeit

    Klarzustellen ist zunächst, dass nicht der Betroffenen, sondern die GmbH Halter des fraglichen Lastzuges im Sinne des § 31 Abs. 2 StVZO ist (vgl. OLG Köln VRS 66, 157; OLG Naumburg NZV 1998, 41).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 636/96

    Ordnungswidrigkeit der Umgehung von Autobahnbenutzungsgebühren für schwere

    Nimmt er diese Überprüfung nicht selbst wahr, hat er die Aufgabe indes einem sorgfältig ausgewählten, zuverlässigen Mitarbeiter zu übertragen, dem die notwendigen Anweisungen erteilt worden sind und der durch regelmäßige - auch überraschende - stichprobenartige Kontrollen überwacht wird (Senatsentscheidung a.a.O.; vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 157; Göhler a.a.O. § 9 Rdnr. 37 - 40).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht