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   OLG Köln, 10.01.1984 - 3 Ss 808/83   

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OLG Köln, 10.01.1984 - 3 Ss 808/83 (https://dejure.org/1984,1890)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.1984 - 3 Ss 808/83 (https://dejure.org/1984,1890)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 3 Ss 808/83 (https://dejure.org/1984,1890)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VRS 66, 362
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - I-88/05

    Verjährungsunterbrechung bei nicht unterzeichneter Anordnung der Übersendung des

    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Denn während bei Ausdruck eines Anhörungsbogens mittels EDV-Anlage entsprechend dem schematisierten Arbeitsablauf des Computers, den die Behörde von vornherein in ihren Willen aufgenommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362, 364; Hans OLG Hamburg, a.a.O.), das Datum des Anhörungsbogens eindeutig den Zeitpunkt der Unterbrechung bestimmt, kann in anderen Fällen nicht auf die Unterzeichnung der Anordnung verzichtet werden, um klarzustellen, dass eine Individualentscheidung getroffen worden ist (OLG Köln, VRS 66, 362, 364).

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) Verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer.
  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt auch dann ein, wenn die Anordnung der Absendung des Anhörungsbogens im Wege der Datenverarbeitung vollautomatisch nach einem von der Bußgeldbehörde vorprogrammierten Fristenplan abläuft (OLG Düsseldorf VRS 64, 455; OLG Köln VRS 66, 362, DAR 2000, 131 und NZV 1994, 78, 79; AG Freiburg NJW 1985, 2657).
  • OLG Dresden, 11.05.2004 - Ss OWi 172/04

    Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der Verjährung

    In" der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362; Göhler, OWiG 13. Aufl., § 33 Rdn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. OLG Köln, DAR 2000, 31 m.w.N.; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; Göhler, a.a.O. § 33 Rdn. 46 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.03.1998 - Ss 112/98
    Darin liegt zugleich die Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (vgl. BGHSt 24, 321, 324; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; Göhler, a.a.O., § 33 Rdn. 11).

    Es trifft zwar zu, daß durch die Versendung des Anhörungsbogens an den Halter eines Fahrzeugs nicht die Verjährung gegenüber dem noch unbekannten Fahrer unterbrochen wird (BGHSt 24, 321 = NJW 1972, 914; BGH NJW 1997, 598 = NStZ 1997, 346; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; SenE VRS 72, 208 und 84, 106).

  • OLG Hamburg, 10.01.2006 - 3 Ss 64/05
    Denn nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung - der auch das Hanseatische Oberlandesgericht folgt (Beschluss vom 21. Februar 1997, NZV 1997, 286) - hat die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens i.S.d. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (HansOLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NStZ 1981, 225; OLG Düsseldorf, DAR 1996, 507), oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV- Anlage gefertigt worden ist, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (OLG Dresden, DAR 2004, 534; OLG Dresden, DAR 2005, 570, 571; OLG Köln, DAR 2000, 131; OLG Köln, VRS 66, 362, 363; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 483; OLG Frankfurt, VRS 50, 220, 222; vgl. auch Göhler, 13. Aufl., § 33, Rn. 45 und Gübner, NZV 1998, 230, 232).

    Denn während bei Ausdruck eines Anhörungsbogens mittels EDV-Anlage entsprechend dem schematisierten Arbeitsablauf des Computers, den die Behörde von vornherein in ihren Willen aufgenommen hat (OLG Köln, VRS 66, 362, 364; Hans OLG Hamburg, a.a.O.), das Datum des Anhörungsbogens eindeutig den Zeitpunkt der Unterbrechung bestimmt, kann in anderen Fällen nicht auf die Unterzeichnung der Anordnung verzichtet werden, um klarzustellen, dass eine Individualentscheidung getroffen worden ist (OLG Köln, VRS 66, 362, 364).

  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Es reicht auch nicht aus, wenn die Versendung durch auf Erinnerung gestützte spätere Auskünfte der Verwaltungsbehörde belegt wird (OLG Köln, VRs 66, 362; DAR 2000, aaO; BayObLG VRs 60, 126; Senat, aaO ; KK-Weller, aaO Rdnr. 31, 32 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99 (B)- 224

    Versendung eines Zeugen-Fragebogens als Unterbrechungshandlungen i.S.d. § 33 Abs.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Übersendung eines Anhörungsbogens zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG) verjährungsunterbrechende Wirkung nur dann hat, wenn entweder aktenkundig gemacht ist, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 66, 362; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 72, 208 und vom 14.03.1997 - Ss 663/95 B; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 11, 45) oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden ist (OLG Köln a.a.O.; Senatsentscheidung NZV 1994, 78, 79; OLG Düsseldorf NZV 1998, 254; Göhler a.a.O., § 33 Rn. 12, 46), ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen hat (vgl. Senatsentscheidung vom 08.09.1998 - Ss 421/98 Z; Weller in KK - OWiG, § 33 Rn. 32).
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