Rechtsprechung
OLG Koblenz, 14.11.1984 - 1 Ss 431/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,3571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Uneinsichtigkeit; Fahrlässigkeit; Bußgeldverfahren; Bußgeld; Bemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 68, 223
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09
Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls; …
Eine Beschränkung der Zulassung ist möglich (OLG Hamm VRS 59, 363; OLG Koblenz VRS 68, 223;… Göhler-Seitz OWiG 15. Aufl. § 80 Rdn. 17). - OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 5 Ss OWi 438/89
Zum Parkverbot vor Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten
mit der Sache befaßt worden ist, kann die sich als notwendige Folge der Nichtzulassung ergebende Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig selbst aussprechen (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1985, 92; OLG Zweibrücken VRS 47, 368; OLG Celle VRS 49, 202). - BayObLG, 23.04.1992 - 2 ObOWi 107/92 Uneinsichtigkeit darf nur dann zu Lasten des Betroffenen gewertet werden, wenn sie auf Rechtsfeindlichkeit oder die Gefahr weiterer Rechtsbrüche schließen lässt (…Göhler OWiG 9.Aufl. § 17 Rn. 26 a; OLG.Koblenz VRS 68, 223/225).
- OLG Düsseldorf, 26.10.1988 - 2 Ws 565/88 eine Entscheidung zur Hauptsache dann nicht mehr für anfechtbar, wenn dem Antrag eines Betroff., die Rechtsbeschwerde gemäß § 80 OWiG zuzulassen, nicht stattgegeben wurde (vgl. Senatsentscheidung [in] DAR 1985, 92 ).
- OLG Jena, 14.03.2008 - 1 Ss 43/08
Verfahren
Hierbei ist eine Bezugnahme auf den Akteninhalt, Schriftstücke oder das Protokoll unzulässig (OLG Koblenz VRS 68, 223). - KG, 12.05.1999 - 5 Ws (B) 268/99 Die Rechtsbeschwerde dringt mit der zulässig erhobenen (vgl. OLG Koblenz VRS 68, 223, 224) Verfahrensrüge durch, daß das Amtsgericht keine Entscheidung zur Frage der Vereidigung oder Nichtvereidigung von Zeugen gefasst hat, so daß es eines Eingehens auf die weiteren Verfahrensrügen und die Sachrüge nicht bedarf.