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   OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85   

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https://dejure.org/1985,7449
OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85 (https://dejure.org/1985,7449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85 (https://dejure.org/1985,7449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 3 Ws (B) 6/85 (https://dejure.org/1985,7449)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

Papierfundstellen

  • VRS 68, 376
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Für den Fall des § 4 Abs. 1 StVO , wonach der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muß, daß auch hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird, nimmt die Rechtsprechung und ihr folgend die Kommentarliteratur ein ordnungswidriges Verhalten nur dann an, wenn bei höherer Geschwindigkeit ein nicht nur ganz vorübergehendes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 - 300 m, teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m, vorliegt (OLG Karlsruhe VRS 34, 295; 37, 299; 41, 445; 49, 448; BGHSt 22, 341 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91; OLG Celle VRS 55, 448 ; BayObLG VRS 57, 303; OLG Köln VRS 60, 62; 66, 463; OLG O1denburg VRS 67, 54; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; Mühlhaus/Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 4 Rdn. 20; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht 33. Aufl., § 4 Rdn. 6).
  • BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Brandenburg, 21.11.1996 - 2 Ss 49/96
    Der Senat ist allerdings der Ansicht, daß eine Gefahr im Sinne von § 31 5c StGB im allgemeinen schon allein dadurch begründet wird, daß der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen geringer ist als die von dem überholten Wagen in 1 sec (Bay0bLG, VRS 23, 388, 466; 28, 44; vgl. auch OLG Koblenz, VRS 45, 209 ) oder 0, 8 sec (OLG Köln, NZV 1992, 371 ) durchfahrene Strecke (anders OLG Frankfurt, VRS 68, 376 ).
  • BayObLG, 20.09.1991 - 2 ObOWi 287/91

    Abstand; Geschwindigkeit; Fahrtstrecke; Verstoß; Vorsatz; Schuldspruch;

    Ob eine solche gegeben ist, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht nur ganz vorübergehend unzureichend ist, läßt sich nicht nach allgemein gültigen Richtlinien, sondern lediglich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles beurteilen (vgl. im einzelnen BGHSt 22, 341 f.; BayObLGSt 1979, 81/83 f.; OLG Frankfurt/Main VRS 68, 376 f.).
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