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   OLG Koblenz, 04.07.1985 - 2 Ss 200/85   

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https://dejure.org/1985,4509
OLG Koblenz, 04.07.1985 - 2 Ss 200/85 (https://dejure.org/1985,4509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.07.1985 - 2 Ss 200/85 (https://dejure.org/1985,4509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 2 Ss 200/85 (https://dejure.org/1985,4509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeit; Messung; Nachfahren; Verfolgen; Verwertbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 541
  • VRS 70, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

    Insbesondere muß dem Urteil zu entnehmen sein, wie lange die Meßstrecke war, wie groß der Abstand war und ob der verwendete Tachometer binnen Jahresfrist justiert war und welcher Sicherheitsabschlag vorgenommen wurde (OLG Düsseldorf VRS 67, 129; OLG Koblenz VRS 70, 38; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 09.07.1992 - Ss 250/92; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62 m. w. N.).
  • KG, 25.02.1998 - 3 Ws (B) 767/97

    Zu den Anforderungen an eine Geschwindigkeitsfeststellung durch Tachovergleich -

    Bei der von dem Tachometer des Polizeifahrzeugs abgelesen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h verlangt die Rechtsprechung grundsätzlich einen Höchstabstand zwischen dem Polizeifahrzeug und dem verfolgten Fahrzeug von 100 Metern und eine Mindestmessstrecke von 500 Metern (OLG Düsseldorf VRS 74, 289, 290; OLG Köln VRS 70, 38, 39; OLG Braunschweig DAR 1989, 110; Senatsbeschluss vom 3. Februar 1997 - 3 Ws (B) 643/96 -).
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