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   BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86   

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https://dejure.org/1986,2752
BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86 (https://dejure.org/1986,2752)
BayObLG, Entscheidung vom 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86 (https://dejure.org/1986,2752)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - RReg. 1 St 133/86 (https://dejure.org/1986,2752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall; Schadensereignis; Gefahren; Herbeiführung; Straßenverkehr; Fußgänger; Verärgerung; Windschutzscheibe; Schlagen; Beschädigen

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1046
  • NStZ 1986, 540
  • JR 1987, 246
  • BayObLGSt 1986, 70
  • VRS 71, 277
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86
    Ist das schädigende Ereignis von einem der Beteiligten gewollt, genügt es, daß für den anderen Beteiligten es sich um ein ungewolltes, ihn plötzlich von außen treffendes Ereignis handelt (BGHSt 24, 382 ).

    Bei mehr als einem Beteiligten ändert weder das vorsätzliche Verhalten des Verletzten (BGHSt 12, 253/255 f.) noch ein solches des Schädigers (BGHSt 24, 382 ; BGH VRS 10, 220/221; BayObLGSt 1985, 76 [vorst. zu c]) etwas am Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr, vorausgesetzt, daß nicht sämtliche Beteiligte vorsätzlich handeln.

  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86
    Bei mehr als einem Beteiligten ändert weder das vorsätzliche Verhalten des Verletzten (BGHSt 12, 253/255 f.) noch ein solches des Schädigers (BGHSt 24, 382 ; BGH VRS 10, 220/221; BayObLGSt 1985, 76 [vorst. zu c]) etwas am Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr, vorausgesetzt, daß nicht sämtliche Beteiligte vorsätzlich handeln.
  • BayObLG, 31.05.1985 - RReg. 1 St 42/85

    Unfall; Kraftfahrer; Straßenverkehr; Herbeiführung; Vorsatz; Schadensereignis;

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86
    Bei mehr als einem Beteiligten ändert weder das vorsätzliche Verhalten des Verletzten (BGHSt 12, 253/255 f.) noch ein solches des Schädigers (BGHSt 24, 382 ; BGH VRS 10, 220/221; BayObLGSt 1985, 76 [vorst. zu c]) etwas am Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr, vorausgesetzt, daß nicht sämtliche Beteiligte vorsätzlich handeln.
  • BayObLG, 13.08.1979 - RReg. 1 St 216/79

    Hunde; Straßenverkehr; Pflicht; Anleinen

    Auszug aus BayObLG, 27.06.1986 - RReg. 1 St 133/86
    »... Als solcher [Unfall] ist jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis zu verstehen, durch das ein nicht ganz belangloser Schaden entsteht (BayObLGSt 1979, 132 [hier: III (320) 178 c]; …
  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 233/01

    Begriff des Unfalls im Straßenverkehr; Entfernen vom Unfallort; Gefährlicher

    Vielmehr setzt die Annahme eines "Verkehrsunfalls" nach dem Schutzzweck der Norm des § 142 StGB einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrenzusammenhang voraus (vgl. BayObLG VRS 71, 277, 278).
  • BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92

    Beschädigung der Schranke einer Tiefgarage als Verkehrsunfall

    Deshalb hat der Senat (BayObLGSt 1986, 70) das Einschlagen der Windschutzscheiben eines Kraftfahrzeugs durch einen Fußgänger auch nur deshalb als Verkehrsunfall angesehen, weil dieses Ereignis in (unmittelbarem) Zusammenhang mit einem Verkehrsvorgang (Spontanreaktion auf eine Behinderung im Begegnungsverkehr) stand.
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