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   OLG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ss 223/86   

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https://dejure.org/1986,4515
OLG Koblenz, 12.06.1986 - 1 Ss 223/86 (https://dejure.org/1986,4515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.06.1986 - 1 Ss 223/86 (https://dejure.org/1986,4515)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 1 Ss 223/86 (https://dejure.org/1986,4515)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Überholen; Überholvorgang; Fahrlässig; Vorsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69 Abs. 2, § 315c Abs. 1 Nr. 2b

Papierfundstellen

  • VRS 71, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 05.11.1991 - Ss 495/91

    Unfall; Abends; Unverzüglich; Benachrichtigung; Geschädigter; Polizei; Schaden;

    Somit ist auch die im Urteil hervorge-hobene Begründung, wonach das Fahrverbot als (im Verhältnis zur an sich gebotenen Fahrerlaubnisentziehung) mildere Sanktion ohne weiteres gerechtfertigt sei, nicht tragfähig, zumal keine allgemeine Regel besteht, daß in allen (anderen) Fällen des § 69 Abs. 2 StGB bei Absehen von einer Entziehung der Fahrerlaubnis immer ein Fahrverbot zu verhängen wäre (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 278; BayObLG VRS 58, 362; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 44 StGB Rn. 3; Himmelreich/Bücken, Verkehrsunfallflucht Rn. 271 f.).
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 Ss 1165/02

    Sprungrevision, Aufhebung, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Überholen auf

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den entsprechenden Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten bewußt hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ss 1134/00

    fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch falsches Überholen, Aufhebung,

    Der Angeklagte hätte jedoch nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die in § 315 c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorschriften und die sich daraus für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, daß der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen läßt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise begründen kann (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319; vgl. auch Spöhr/Karst, Zum Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" des § 315 c StGB, NJW 1993, 3308, 3308; Haubrich, Verkehrsrowdytum auf Bundesautobahnen und seine strafrechtliche Würdigung, NJW 1989, 1197, 1199 f.).
  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00

    Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels,

    Zwischen dieser Maßregel und dem Strafausspruch besteht regelmäßig eine Wechselwirkung, die - von Ausnahmefällen abgesehen - eine getrennte Überprüfung nicht ermöglicht (OLG Koblenz VRS 71, 278, 280).
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 3 Ss 1114/97

    Straßenverkehrsgefährdung durch rücksichtsloses Überholen, Vorsatz,

    Der Angeklagte hätte nämlich nur dann vorsätzlich rücksichtslos gehandelt, wenn er sich im Straßenverkehr aus eigensüchtigen Gründen über die sich aus den genannten Verkehrsvorschriften für ihn ergebenden Pflichten hinweggesetzt hätte, während eine innere Einstellung der Art, dass der Täter aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und deshalb die Gefährlichkeit seiner Fahrweise und das mit ihr verbundene hohe Unfallrisiko nicht erkennt, nur den Vorwurf einer fahrlässig rücksichtslosen Fahrweise zu begründen vermag (vgl. Schönke/Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 315 c Rdnr. 30 m.w.N.; BayObLG, VRS 64, 123, 124 f; ferner: BGH, VRS 50, 342, 343; OLG Köln, VRS 48, 205, 206 f; OLG Koblenz, VRS 64, 125, 126; OLG Koblenz, VRS 71, 278, 279 f; OLG Düsseldorf, VRS 79, 370, 371; OLG Koblenz, NZV 1993, 318, 319).
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