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   OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 5 Ss (OWi) 181/86 - 148/86 I   

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OLG Düsseldorf, 06.06.1986 - 5 Ss (OWi) 181/86 - 148/86 I (https://dejure.org/1986,18518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.1986 - 5 Ss (OWi) 181/86 - 148/86 I (https://dejure.org/1986,18518)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - 5 Ss (OWi) 181/86 - 148/86 I (https://dejure.org/1986,18518)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 71, 366
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 3 RBs 170/12

    Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Soweit in der Rechtsbeschwerdebegründung schließlich die Sachrüge erhoben worden ist, kann mit dieser nur das Vorliegen von Verfahrenshindernissen oder das Fehlen von Prozessvoraussetzungen geltend gemacht werden (vgl. KK-Senge, a.a.O., § 74 Rdnr. 55; OLG Düsseldorf, VRS 71, 366).
  • OLG Jena, 05.02.2003 - 1 Ss 287/02

    Rechtsmittel bei erfolgloser Richterablehnung - Anforderung an Verfahrensrügen -

    Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG kann auf die allgemeine Sachrüge nur auf das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen bzw. das Vorliegen von Verfahrenshindernissen hin überprüft werden, weil mit dem Prozessurteil eine Sachentscheidung nicht getroffen wird (OLG Düsseldorf, VRS 71, 366, 367 f; KK-Senge, a. a. O., § 74, Rn. 55).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Eine Verfahrensrüge hat der Betroffene nicht erhoben, so daß der Senat nicht gehalten ist, die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu prüfen (OLG Düsseldorf VRS 71, 366; OLG Köln VRS 74, 32; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 338 Rn. 31).
  • OLG Rostock, 20.08.2021 - 21 Ss OWi 102/21

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an eine

    Auf die erhobene allgemeine Sachrüge kann ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur auf das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen bzw. das Vorliegen von Verfahrenshindernissen hin überprüft werden, weil mit dem Prozessurteil eine Sachentscheidung nicht getroffen wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 366, 367).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2020 - 53 Ss OWi 49/20

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG

    b) Auf die erhobene allgemeine Sachrüge kann ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG nur auf das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen bzw. das Vorliegen von Verfahrenshindernissen hin überprüft werden, weil mit dem Prozessurteil eine Sachentscheidung nicht getroffen wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 366, 367).
  • OLG Rostock, 11.11.2004 - 2 Ss OWi 340/04

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung des Einspruchs bei unentschuldigtem

    Eine ordnungsgemäß erhobene Sachrüge liegt ebenfalls nicht vor, so dass der Senat gehindert war, von Amts wegen zu prüfen, ob ein Verfahrenshindernis vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 366; OLG Köln a.a.O.).
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