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   OLG Koblenz, 06.02.1986 - 1 Ss 67/86   

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OLG Koblenz, 06.02.1986 - 1 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,18532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.1986 - 1 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,18532)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 1 Ss 67/86 (https://dejure.org/1986,18532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 71, 42
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 Ss 55/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Pflicht zur Mitteilung der Einlassung des

    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Denn auch in diesem Falle besteht die Möglichkeit, dass sich der Betroffene tatsächlich, sei es bezüglich der Fahrereigenschaft, der Abstandsmessung oder der näheren Umstände der ihm vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit, in eine bestimmte Richtung substantiiert verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Betroffeneneinlassung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Karlsruhe NZV 2007, 256 f.; OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; BayObLGSt 1972, 103; vgl. Göhler OWiG 15. Aufl. § 71 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Jena, 15.02.2008 - 1 Ss 313/07

    Notwendigkeit der Mitteilung der Einlassung des Betroffenen in den Urteilsgründen

    Diese Säumnis stellt aber jedenfalls dann einen sachlich rechtlichen Mangel des Urteils dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Betroffene in eine bestimmte Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Koblenz VRS 71, 42 f.; OLG Oldenburg StV 1984, 374; vgl. auch Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 71 Rn. 43).
  • OLG Koblenz, 05.07.2007 - 2 Ss 114/07

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Doch ist eine entsprechende Erörterung und Würdigung dann notwendig, wenn das Rechtsbeschwerdegericht nur auf dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist (vgl. OLG Koblenz, VRS 71, 42).
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2017 - 2 (10) SsBs 740/16

    Bußgeldverfahren - vollständige Aufklärung aller erheblichen Tatsachen in der

    Dies gilt im Bußgeldverfahren jedenfalls dann, wenn die Möglichkeit naheliegt, dass der Betroffene sich in bestimmter Richtung verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Bedeutung der Erklärung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2006 - 1 Ss 55/06 -, VRS 111, 427 (2006), juris Rn. 4; BayObLG DAR 1972, 335, juris Rn. 3; OLG Koblenz VRS 71, 42 (1986), juris).
  • OLG Koblenz, 27.02.1986 - 1 Ss 91/86

    Fahrlässiges Überholen bei nicht genügender Sichtstrecke mit einem LKW;

    Es sind jedoch nach den §§ 46 Abs. 1, 71 OWiG grundsätzlich die einschlägigen Vorschriften der Strafprozeßordnung , also auch § 267 Abs. 1 StPO anzuwenden (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Februar 1986 - 1 Ss 67/86; BayObLG VRS 43, 366; Göhler, a.a.O., § 71 Rdnr. 40).
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