Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.06.1986

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86   

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BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1986 - 1 StR 161/86 (https://dejure.org/1986,2972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe - Beendigung - Revisionsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
  • AnwBl 1987, 55
  • VRS 71, 449
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 207/68

    Bewilligung des Armenrechts - Festsetzung einer Verhandlungsgebühr - Erstattung

    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZPO ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

    m. § 121 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. ZP0 ist aber kein Raum, wenn sie erst nach Beendigung der Rechtsmittelinstanz beantragt worden ist (vgl. BGH NJW 1970, 757; 1982, 446; 1985, 921/922 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0 44. Aufl. § 119 Anm. 1 A, § 122 Anm. 1 B a, d).

  • BayObLG, 15.11.1974 - RReg. 1 St 216/74
    Auszug aus BGH, 04.09.1986 - 1 StR 161/86
    Die Entscheidung obliegt in einem Fall der vorliegenden Art dem Revisionsgericht (vgl. BayObLGSt 1974, 121).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    Anders ist es, wenn dem der deutschen Sprache nicht hinreichend kundigen Betroffenen ein zuverlässiger Dolmetscher zur Verfügung stand, der Betroffene nicht lebensunerfahren ist, es sich um keinen besonders schwerwiegenden Tatvorwurf und keine besonders hohe Sanktion handelt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 14. Juni 1982 - Ss 303/82 -, NStZ 1982, S. 520; Plöd, a.a.O., § 302 Rn. 15c) oder eine vorherige Absprache mit einem Verteidiger stattfand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1986 - 1 StR 461/86 -, NStZ 1987, S. 221 und vom 22. September 1993 - 3 StR 279/93 -, wistra 1994, S. 29; s. hierzu auch BGH, a.a.O., NStZ 1999, S. 364).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 26.91

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung

    Dagegen ist für eine Bewilligung dieser Hilfe kein Raum, wenn die Bewilligung erst nach Beendigung des Verfahrens beantragt worden ist (BGH, Beschluß vom 4. September 1986 - 1 StR 161/86 - <AnwBl. 1987, 55>; s. auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 166 Rdnr. 2).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 453/98

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449; BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 13).
  • BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 27.91

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Antragstellung

    Dagegen ist für eine Bewilligung dieser Hilfe kein Raum, wenn die Bewilligung erst nach Beendigung des Verfahrens beantragt worden ist (BGH, Beschluß vom 4. September 1986 - 1 StR 161/86 - <AnwBl. 1987, 55>; s. auch Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 166 Rdnr. 2).
  • BGH, 16.02.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das nach Beendigung des Revisionsrechtszuges eingereichte Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kann der Senat nicht sachlich bescheiden, weil er mit dem Verfahren im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr, wie dies § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO voraussetzt, befaßt war (vgl. BGH VRS 71, 449; Hilger in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl., Nachtrag, § 397 a Rdn. 10).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 203/96

    Begründetheit eines Antrags einer Nebenklägerin auf Bewilligung von

    Der Antrag kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er erst nach Abschluß des Revisionsverfahrens gestellt worden ist (vgl. BGH VRS 71, 449).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/94

    Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz unter

    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449).
  • BGH, 08.11.1988 - 1 StR 536/88

    Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Ablehnung stützt sich - zu Recht - darauf, daß die Nebenklägerin vor Abschluß des Revisionsverfahrens weder ihr wirtschaftliches Unvermögen unter Verwendung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks dargelegt noch, was in besonderen Fällen ausreichen kann (vgl. BGH NJW 1983, 2145), auf eine im ersten Rechtszug abgegebene Erklärung unter Versicherung des Fortbestehens jener Verhältnisse Bezug genommen hat (vgl. zu allem BGHR StPO § 397 Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1 sowie § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1, 2 und 3).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 712/95
    Der Antrag kann keinen Erfolg haben, da eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe grundsätzlich nicht möglich ist (BGH VRS 71, 449 ).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 364/89

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen Beendigung des

    Dieser Antrag kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil er nicht, wie dies § 397 a Abs. 2 Satz 1 StPO voraussetzt, vor Abschluß des Revisionsverfahrens beim zuständigen Gericht gestellt worden ist (vgl. BGH AnwBl 1987, 55 = VRS 71, 449 = BGHR StPO § 397 Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 510/93

    Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Hinzuziehung

  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 706/88

    Antrag einer Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4191
OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86 (https://dejure.org/1986,4191)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.1986 - Ss 240/86 (https://dejure.org/1986,4191)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - Ss 240/86 (https://dejure.org/1986,4191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

Papierfundstellen

  • StV 1986, 470
  • VRS 71, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.04.1982 - 3 Ws (B) 87/82
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86
    Wenn deswegen zu § 329 StPO und § 74 Abs. 2 OWiG die Ansicht vertreten wird, der Verteidiger habe keinen Anspruch auf Aussetzung wegen Nichteinhaltung der Ladungsfrist ihm gegenüber (vgl. KG VRS 63, 126; Kleinknecht/Meyer, aaO., § 218 Rdn. 5; vgl. aber auch BayObLG …
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1981 - 1 Ss 77/80
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86
    Denn jedenfalls müsse die Kenntnis des Verteidigers von dem Termin und die Einhaltung der Ladungsfrist feststehen (OLG Zweibrücken, NStZ 1981, 355 ); dies sei hier nicht der Fall.
  • OLG Karlsruhe, 16.08.1982 - 3 Ss 138/82
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86
    Nur das tatsächliche Auftreten eines mit Vertretungsvollmacht versehenen Verteidigers kann beim Ausbleiben des Angekl. die Verwerfung nach § 412 Abs. 1 StPO verhindern (.. OLG Karlsruhe NJW 1983, 1073).
  • OLG Celle, 10.12.1973 - 2 Ss 300/73
    Auszug aus OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86
    Bei einer Nichteinhaltung der Ladungsfrist gegenüber dem Verteidiger hat dieser selbst zu entscheiden, ob er Aussetzung beantragen will; ggf. kann er den Aussetzungsantrag auch schon vor der Hauptverhandlung schriftlich stellen (vgl. OLG Celle NJW 1974, 1258; Kleinknecht/Meyer, StPO , 37. Aufl., § 218 Rdn. 5).
  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Es führt unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht (vgl. Senat VRS 71, 449; OLG Karlsruhe Justiz 1993, 388; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 412 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.02.1997 - 2 Ss 10/97

    Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unetschuldigten

    Letzteres ist nur möglich, wenn nach Auffassung des Revisionsgerichts die Voraussetzungen des § 412 S. 1 StPO nicht erfüllt waren, und zwar auch dann, wenn nicht das Urteil des Amtsgerichts, sondern das Berufungsurteil angefochten war (OLG Oldenburg MDR 1971, 680; OLG Köln GA 1955, 60; StV 1986, 470; VRS 71, 449 ).
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 1 RVs 156/21

    Hebt das Berufungsgericht eine auf § 412 StPO gestützte amtsgerichtliche

    So war es bis zur Streichung von § 328 Abs. 2 StPO a.F. in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Zurückverweisung an den Erstrichter zu erfolgen hat und eine Analogie zu § 354 Abs. 2 StPO nicht in Betracht kommt (SenE vom 27.06.1986 - Ss 240/86 = StV 1986, 470; OLG Celle, JR 1980, 384; Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. 1985, § 328 Rn. 5; Ruß in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 1982, § 328 Rn. 11).
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Da damit zugleich feststeht, dass die Einspruchsverwerfung durch das Amtsgericht rechtsfehlerhaft war, muss die Sache unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senatsentscheidungen VRS 71, 449 und NStZ-RR 1997, 208; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 11).
  • KG, 21.10.2002 - 3 Ws (B) 227/93

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Dem Begehren auf Aussetzung hätte der Amtsrichter entsprechen müssen (vgl. OLG Köln, VRS 71, 449 ).
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