Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4455
OLG Koblenz, 22.01.1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 1 Ss 18/86 (https://dejure.org/1986,4455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wenden; Straße; Fahrzeug; Grundstück; Einfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 403
  • VRS 71, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Gegen §§ 9 Abs. 5, 18 Abs. 7 StVO verstößt danach nicht, wer von der Kraftfahrstraße (nach links) in einen privaten forstwirtschaftlichen Weg (vgl. BayObLGSt 1995, 200 = NZV 1996, 161 = VRS 90, 448) oder auf eine unmittelbar anschließende, nicht zum öffentlichen Verkehr freigegebene Fläche (OLG Düsseldorf DAR 1983, 90) einfährt oder von der Straße in eine Grundstückseinfahrt einbiegt (vgl. OLG Koblenz VRS 71, 58 und OLG Köln DAR 2000, 120 jeweils zu § 9 Abs. 5 StVO) und anschließend entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung seine Fahrt fortsetzt.
  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/00

    Begriff des "Wendens" auf Kraftfahrstraßen

    Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).

    Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).

  • OLG Stuttgart, 16.08.2000 - 2 Ss 325/200
    Nach dem Sprachgebrauch der StVO bedeutet "Wenden" eine Fahrtrichtungsänderung auf der Straße um 180 Grad (vgl. Walther HK § 9 StVO Rdnr. 102; KG VM 1975, 78; OLG Koblenz VRS 71, 58).

    Ein "Wenden" liegt nur dann nicht vor, sondern ein Abbiegen, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn bei dem Vorgang völlig verlässt (OLG Koblenz VRS 71, 58).

  • OLG Köln, 17.03.1999 - 13 U 82/98

    Haftungsverteilung bei Fahrtrichtungswechsel unter Nutzung einer gegenüber

    Dagegen liegt ein Wenden i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO vor, wenn die Grundstückseinfahrt zwar mitbenutzt wurde, das Fahrzeug aber die Straße nicht gänzlich verlassen, sondern wenigstens mit einem Teil auf ihr verblieben ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 1986, 155), erst recht, wenn der Wendevorgang auf diese Weise in einem Zuge durchgeführt wurde.
  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht