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   LG Münster, 17.09.1986 - 1 S 174/86   

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LG Münster, 17.09.1986 - 1 S 174/86 (https://dejure.org/1986,11082)
LG Münster, Entscheidung vom 17.09.1986 - 1 S 174/86 (https://dejure.org/1986,11082)
LG Münster, Entscheidung vom 17. September 1986 - 1 S 174/86 (https://dejure.org/1986,11082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 72, 166
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Der Senat hat an einen derartigen Vertrauenstatbestand bereits in seinem Urteil vom 28.05.1974 - 9 U 223/73 (VersR 1975, 161 / 162) strenge Anforderungen gestellt und ihn nur dann für begründet erachtet, wenn außer der Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges durch eindeutige Geschwindigkeitsherabsetzung und Beginn des Abbiegens deutlich wurde, dass eine Berührung der beiderseitigen Fahrlinien nicht in Betracht kam (vgl. auch LG Münster VRS 72 (1987), 166).
  • KG, 25.09.1989 - 12 U 4646/88

    Haftungsverteilung bei unrichtig angezeigter Abbiegeabsicht des

    Demgegenüber wird teilweise die Ansicht vertreten, ein Vertrauen auf die Richtigkeit des Blinkens sei erst dann begründet, wenn weitere Anzeichen (Einordnen oder Verringerung der Geschwindigkeit) hinzu kämen, die für die Absicht des Abbiegens sprächen (so KG, VRS 37, 312; OLG Hamm, VRS 47, 59; OLG Saarbrücken, VerkMitt 1982 Nr. 44; noch strenger: LG Münster, VRS 72, 166, nach dem ein Vertrauen auf die Absicht abzubiegen erst dann begründet sein soll, wenn zum Blinken das Einordnen und die Verminderung der Geschwindigkeit hinzu kommen und die Absicht damit eindeutig ist).
  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Die schärfsten Anforderungen zu seinen Lasten stellen, soweit ersichtlich, Entscheidungen des Landgerichts Münster (VRS 72, 166: Erforderlich sei das Erkennbarwerden eines Abbiegebogens beim bevorrechtigten Fahrzeug) und der Vorinstanz zu OLG Hamm VRS 61, 52 (dort war eine "leichte Schrägstellung zum Abbiegen" des Vorfahrtsberechtigten verlangt).
  • OLG Köln, 08.10.1996 - 3 U 10/96
    Die Entscheidung des LG Münster (VRS 72, 166 f.) wonach der Wartepflichtige nach den Grundsätzen der defensiven Fahrweise in jedem Fall abwarten muß, bis der Vorfahrtsberechtigte den Abbiegevorgang tatsächlich einleitet, erscheint dem Senat als zu weitgehend.
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