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   BayObLG, 14.01.1987 - 1 ObOWi 252/86   

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https://dejure.org/1987,5606
BayObLG, 14.01.1987 - 1 ObOWi 252/86 (https://dejure.org/1987,5606)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1987 - 1 ObOWi 252/86 (https://dejure.org/1987,5606)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 1 ObOWi 252/86 (https://dejure.org/1987,5606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unklare Verkehrslage; Linksabbiegen; Geschwindigkeit; Abzweigung; Zeichensetzung; Überholen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 3 Nr. 1

Papierfundstellen

  • VRS 72, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Auch ist die Verkehrslage nicht i.S.d. § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unklar, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug vor einer linken Abzweigung auffallend langsam fährt, ohne sich links einzuordnen (vgl. BayObLG VRS 72, 295; 61, 61, 63; KG VRS 106, 173).
  • OLG Dresden, 30.01.2004 - 1 U 1731/03

    Ursachenzusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Kraftfahrers

    Eine unklare Verkehrslage besteht für den letzten in einer Fahrzeugkolonne hinter einem langsameren Fahrzeug Fahrenden jedoch nicht bereits deshalb, weil er nicht darauf vertrauen kann, dass kein weiterer vor ihm fahrender Verkehrsteilnehmer zum Überholen ausscheren werde (vgl. OLG Zweibrücken, VRS 48, 127; BayObLG, VRS 72, 295; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 5 Rz. 35; Janiszewski u.a., StVO, 17. Aufl., § 5 Rz. 27).
  • OLG Hamm, 08.08.2000 - 27 U 79/00

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - Einweisung von Lastkraftwagen - Anspruch

    Dazu reicht zwar regelmäßig eine auch deutliche Herabsetzung der Geschwindigkeit des Vorausfahrenden allein nicht aus (Urteil des erkennenden Senats vom 8.2.1996 - 27 U 186/95 - OLG Hamm DAR 1972, 195; BayObLG VRS 72, 295; OLG Schleswig NZV 1994, 30); hier kommt jedoch hinzu, daß der Zeuge S in Hölle einer Firmenausfahrt auf der Fahrbahn stand und nach der eigenen Aussage des Zeugen Res "wild gestikulierte".
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