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   BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86   

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https://dejure.org/1987,1050
BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86 (https://dejure.org/1987,1050)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1987 - VI ZR 19/86 (https://dejure.org/1987,1050)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 (https://dejure.org/1987,1050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Haftpflichtversicherung eines Taxiunternehmens wegen Verletzungen aus einem Verkehrsunfall bei Überqueren der Fahrbahn - Pflicht des Taxifahrers im Straßenverkehr zur besonderen Beachtung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1; BGB § 276

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz nach Unfall eines Fahrzeugs mit Fußgänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; StVO § 1
    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2377
  • NJW-RR 1987, 1238 (Ls.)
  • MDR 1987, 658
  • NStZ 1987, 402
  • VersR 1988, 291
  • VRS 73, 102
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 132/65

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Das Berufungsgericht geht ersichtlich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß ein Kraftfahrer nach Möglichkeit hinter einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger vorbeizufahren hat (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458 m.w.N.).

    Einem Kraftfahrer kann nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nur dann kein Vorwurf gemacht werden, wenn er in einer plötzlichen, von ihm nicht verschuldeten und nicht vorhersehbaren Gefahrenlage nicht die bestmögliche Reaktion zeigt (Senatsurteil vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Der erkennende Senat hat entgegen der Annahme der Revisionserwiderung sogar bei einer Straßenbreite von 10, 20 m einen Kraftfahrer grundsätzlich auch für verpflichtet gehalten, das Gelände neben der Fahrbahn, insbesondere den an der Fahrbahn gelegenen Teil des Bürgersteigs, zu beobachten, soweit dies nach der Lage des einzelnen Falles möglich und zumutbar ist (Senatsurteil vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - VersR 1953, 242, 243).
  • BGH, 14.06.1966 - VI ZR 279/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem zwischen parkenden

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Zu diesem Zeitpunkt konnte er noch damit rechnen, daß die Klägerin im Hinblick auf seine Annäherung nicht plötzlich auf die Fahrbahn treten werde (Senatsurteil vom 14. Juni 1966 - VI ZR 279/64 - VersR 1966, 877).
  • BGH, 04.12.1964 - VI ZR 195/63

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden PKW-Fahrers mit einem

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Die Beeinträchtigung der Sicht durch Reflexwirkungen bei nasser oder feuchter Fahrbahn mußten dem Beklagten als Taxifahrer geläufig sein (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1964 - VI ZR 195/63 - VersR 1965, 290, 291).
  • BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Der erkennende Senat hat entgegen der Annahme der Revisionserwiderung sogar bei einer Straßenbreite von 10, 20 m einen Kraftfahrer grundsätzlich auch für verpflichtet gehalten, das Gelände neben der Fahrbahn, insbesondere den an der Fahrbahn gelegenen Teil des Bürgersteigs, zu beobachten, soweit dies nach der Lage des einzelnen Falles möglich und zumutbar ist (Senatsurteil vom 13. April 1953 - VI ZR 75/52 - VersR 1953, 242, 243).
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 286/69

    Bremsweg eines PKWs - Reaktionsansprechzeit und Bremsansprechzeit eines

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Denn er konnte nicht damit rechnen, die Klägerin würde stehenbleiben, da es eine jedem Autofahrer bekannte Erfahrung ist, daß Fußgänger in der Dunkelheit sowohl die Geschwindigkeit als auch die Entfernung herannahender Kraftfahrzeuge leicht unterschätzen (BGH, Urteil vom 17. September 1969 - 4 StR 286/69 - VRS 38, 44; vgl. auch Sprenger, Kraftverkehrsrecht von A-Z - Kennzahl 27.801, S. 28).
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 664/67

    Überhöhte Geschwindigkeit - Anhalteweg - Sichtweite - Strecke ohne Hindernisse

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Denn wenn dort die Fahrbahn aufgrund der über der Straße angebrachten Seilleuchte ausreichend erhellt war, wie das Berufungsgericht feststellt, dann reichte die Sicht des Kraftfahrers erheblich über den Anhalteweg hinaus, so daß er nicht verpflichtet war, deshalb seine Geschwindigkeit herabzusetzen (BGH, Urteil vom 5. April 1968 - 4 StR 664/67 - VRS 35, 117, 118).
  • OLG Köln, 31.07.1973 - Ss 82/73

    Kraftfahrer; Vertrauensgrundsatz; Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86
    Hierzu war er spätestens zu diesem Zeitpunkt auch verpflichtet (vgl. OLG Köln, VRS 45, 432, 433).
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    a) Das Berufungsgericht geht zwar im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das falsche Reagieren eines Verkehrsteilnehmers - hier in Form einer zu heftigen und objektiv nicht erforderlichen Bremsreaktion - dann kein Verschulden darstellt, wenn er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Senatsurteil vom 16. März 1976 - VI ZR 62/75 - VersR 1976, 734 m.w.N. zum plötzlichen Platzen eines Reifens während der Fahrt sowie Senatsurteile vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458; vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 - VersR 1988, 291 und vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02 - VersR 2004, 392).
  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

    Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich auch bei breiteren Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2378, juris Rn. 18 mwN).

    Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm die Fahrbahn überquerende Fußgänger im Auge behalten und in seiner Fahrweise erkennbaren Gefährdungen Rechnung tragen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2377, juris Rn. 18 mwN; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 154/58, VersR 1959, 833; vom 11. Dezember 1956 - VI ZR 267/55, VersR 1957, 128).

    Hat - wie im Streitfall - ein aus Sicht des Kraftfahrers von links die Fahrbahn querender Fußgänger die Fahrbahn bereits betreten und ist noch in Bewegung, darf der Kraftfahrer nach der Senatsrechtsprechung nicht in jedem Fall darauf vertrauen, der Fußgänger werde in der Mitte der Fahrbahn stehenbleiben und ihn vorbeilassen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2377, juris Rn. 20; vom 29. April 1975 - VI ZR 225/73, VersR 1975, 858, 859, juris Rn. 12; vom 3. Mai 1966 - VI ZR 178/65, VersR 1966, 736, 737, juris Rn. 15; vom 26. Mai 1964 - VI ZR 52/63, VersR 1964, 846 f.).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Dabei weist sie zutreffend darauf hin, daß die vom Berufungsgericht insoweit angeführte Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 7. Februar 1967 - VI ZR 132/65 - VersR 1967, 457, 458; vgl. weiterhin Senatsurteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 - VersR 1988, 291) Fälle betrifft, in denen ein Kraftfahrer in einer plötzlichen, von ihm nicht verschuldeten und nicht vorhersehbaren Gefahrenlage nicht die bestmögliche Reaktion gezeigt hat.
  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Ein Kraftfahrer hat gemäß § 1 Abs. 2 StVO die gesamte vor ihm liegende Fahrbahn zu beobachten (BGH NJW 1987, 2377, 2378).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

    Ein Kraftfahrer hat gemäß § 1 Abs. 2 StVO die gesamte vor ihm liegende Fahrbahn zu beobachten (BGH NJW 1987, 2377, 2378).
  • KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00

    Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger

    Der Kraftfahrer hat im Straßenverkehr die gesamte vor ihm liegende Fahrbahn zu beobachten (BGH NJW 1987, 2377 = VerkMitt 1987, 82; KG, Urteil vom 6. März 1989 -12 U 3045/88 -).
  • KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger;

    a) Der Kraftfahrer hat im Straßenverkehr die gesamte vor ihm liegende Fahrbahn zu beobachten (BGH NJW 1987, 2377 = VerkMitt. 1987, 82 ; KG, Urteil vom 6. März 1989 -12.U.3045/88 -).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2017 - 4 U 16/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines von einem Parkplatz auf eine Zu- und

    aa) Ein Kraftfahrer ist grundsätzlich auch und gerade bei Dunkelheit und selbst auf breiten - hier zweispurigen - Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten einschließlich des Geländes neben der Fahrbahn, insbesondere den an der Fahrbahn gelegenen Teil des Bürgersteigs, soweit dies nach der Lage des einzelnen Falles möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1987, 2377, 2378; Freymann in Geigel, aaO Rn. 605).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und

    Ausgehend von ihrer Verpflichtung, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2023 - VI ZR 11/21 -, Rn. 11, juris), was auch das Gelände neben der Fahrbahn beinhaltet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86 -, Rn. 18, juris), hätte sie den in der Annäherung an die Einmündung nach der Bekundung der Zeugin W. auf gleicher Höhe mit dem Beklagtenfahrzeug fahrenden Radfahrer beobachten und sich vor Einleitung ihres Abbiegevorgangs vergewissern müssen, dass der Kläger tatsächlich dem Gehweg folgt bzw. anhält und ihr Vorrecht beachtet.
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 15/20

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem

    den angrenzenden Bürgersteig beobachten, um einen querenden Fußgänger rechtzeitig zu erkennen (BGH, Urt. v. 24.02.1987, VI ZR 19/86, Tz.18 - juris).

    In einem solchen Fall ist der Fahrzeugführer verpflichtet ist, sofort zu bremsen, wenn er erkennt, dass der von links kommende Fußgänger die Fahrbahn betreten wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.02.1987, VI ZR 19/86, Tz.20 u. 25 - juris; Rogler, a.a.o., § 25 StVO Rn.167).Nach den vorstehenden Grundsätzen wäre die Beklagte zu 2) auch dann nicht zu einem sofortigen Bremsen verpflichtet gewesen, wenn sie den Kläger vom linken Fahrbahnrand auf die Straße hätte treten sehen.

  • OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95

    Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2009 - 4 U 306/09

    Schadensersatz

  • OLG Hamm, 28.11.2003 - 9 U 95/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem bei Dunkelheit

  • OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2005 - 1 U 237/04

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers mit

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2014 - 1 U 211/13
  • OLG Köln, 01.07.1996 - 16 U 12/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger zur Nachtzeit

  • KG, 14.10.2010 - 12 U 132/07

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reaktionszeit bei der Kollision eines PKW mit

  • LG Dresden, 04.06.2021 - 9 O 1692/20

    Fußgängerunfall - Sorgfaltspflichten Fußgänger

  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

  • LG Mainz, 24.08.2004 - 1 O 380/03
  • KG, 10.05.1993 - 12 U 3086/91
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