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   OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 48/87 - 82   

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OLG Köln, 31.03.1987 - Ss 48/87 - 82 (https://dejure.org/1987,17469)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.03.1987 - Ss 48/87 - 82 (https://dejure.org/1987,17469)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. März 1987 - Ss 48/87 - 82 (https://dejure.org/1987,17469)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 73, 136
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 SsBs 154/10

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verfahrensrüge im Zusammenhang mit unterlassener

    Zur ordnungsgemäßen Begründung einer auf die Verletzung des § 261 StPO gerichteten Verfahrensrüge, im Urteil sei ein Schriftstück verwertet worden, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sei, gehört nicht nur die Behauptung, die Urkunde sei nicht verlesen worden, sondern auch die Darlegung, dass das Schriftstück nicht in sonst zulässiger Weise zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden ist (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 127/02 v. 16.10.2002; OLG Düsseldorf VRS 85, 452; OLG Köln VRS 73, 136; Kuckein, in: KK-StPO, 6. Aufl. 2008, § 344 Rdnr. 58 mwN), wobei der Umfang des erforderlichen Tatsachenvortrages von den prozessualen Umständen des Einzelfalles abhängt (OLG Koblenz aaO; BGH NStZ 2007, 235, zit. n. juris Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge, dass eine nicht verlesene Urkunde zum Gegenstand der Urteilsfindung gemacht worden sei, gehört nämlich nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des OLG Hamm auch der Vortrag, dass die Urkunde auch nicht in anderer Weise, nämlich durch Vorhalt oder durch die Vernehmung von Zeugen, in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Februar 2001 in 2 Ss OWi 43/01 und des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Januar 2001 in 3 Ss OWi 899/00; Meyer-Goßner, a.a.O., § 249 Rn. 30; OLG Düsseldorf StV 1995, 120; OLG Köln VRS 73, 136).
  • OLG Köln, 04.12.1998 - Ss 410/98

    Erfolg der Verfahrensrüge der Verletzung des § 261 Strafprozessordnung (StPO)

    Die Einführung eines Schriftstücks durch Vorhalt ist nur zulässig, wenn es auf den genauen Wortlaut kurzer, leicht faßlichen Schriftstücke nicht ankommt (SenE VRS 73, 136; SenE v. 24.10.1989 - Ss 319/89).
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