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OLG Schleswig, 15.07.1987 - 9 U 108/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1302
- VRS 75, 282
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20
Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem …
Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit (BGH VRS 62, 166), Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG … - OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; …
"Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG …Er hat sein Fahrverhalten auf diese Möglichkeit einzustellen (OLG Schleswig, Urteil vom 15. Juli 1987 - 9 U 108/86, juris).
- LG Kaiserslautern, 21.06.2019 - 3 O 357/16
Verkehrsunfall: Auto und Kind - zu nah an Fahrbahn stehend
Zur Vermeidung einer Gefährdung dieser Teilnehmer gehört dabei insbesondere, dass der Fahrzeugführer eine erhöhte Aufmerksamkeit walten lässt, eine vorsichtige Fahrweise beachtet, auch eine rechtzeitige erhebliche Verminderung der ansonsten zulässigen Geschwindigkeit vornimmt und auch die angrenzenden Straßenteile beobachtet (…Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 3 Rn. 50), insbesondere am Fahrbahnrand stehende Kinder müssen beobachtet werden (OLG Schleswig, Urteil vom 15. Juli 1987 - 8 U 108/86 - r+s 1988, S. 293).