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   BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88   

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BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88 (https://dejure.org/1988,2813)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1988 - 3 StR 366/88 (https://dejure.org/1988,2813)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - 3 StR 366/88 (https://dejure.org/1988,2813)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 143
  • VRS 76, 449
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).

    Erfahrungsgemäß gleicht ein blinder Richter das nicht unmittelbare Wahrnehmen optischer Eindrücke "durch Sinneswahrnehmungen anderer Art, insbesondere durch ein geschärftes und verfeinertes Hörvermögen" derart aus, daß er Umstände erfaßt, die der Wahrnehmung sehender Richter entgehen (BGHSt 5, 354, 355; vgl. auch Schulze a.a.O.).

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 580/87

    Anforderungen an gerichtliche Feststellung des Alters eines Menschen -

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Obwohl Bedenken vorgebracht werden (vgl. Schulze MDR 1988, 736), daß ausnahmslos ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 1 StPO vorliegt, wenn ein blinder Richter den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung führt, folgt der Senat der neuen Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshof (BGHSt 35, 164; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3) insoweit, als ein blinder Richter nicht den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Strafsachen führen kann.
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Das gilt um so mehr, als auch ein zu einem Spruchkörper gehöriger Richter allen anderen die für die Beurteilung des Sachverhalts erforderliche Sachkunde vermitteln kann (BGHSt 12, 18; BGH NStZ 1983, 325).
  • BGH, 29.10.1958 - 2 StR 425/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1988 - 3 Ws 55/88

    Ausschluß eines Richters; Befangenheit; Tätigkeit als Staatsanwalt; Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Der Senat hat allerdings keinen Anlaß, aus den angeführten Entscheidungen zu folgern, daß die Mitwirkung eines jeden blinden Richters in jeder tatrichterlichen Hauptverhandlung zur vorschriftswidrigen Gerichtsbesetzung führt (so Fezer NStZ 1988, 375).
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

    Auszug aus BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88
    Obwohl Bedenken vorgebracht werden (vgl. Schulze MDR 1988, 736), daß ausnahmslos ein absoluter Revisionsgrund gemäß § 338 Nr. 1 StPO vorliegt, wenn ein blinder Richter den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung führt, folgt der Senat der neuen Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshof (BGHSt 35, 164; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3) insoweit, als ein blinder Richter nicht den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Strafsachen führen kann.
  • BGH, 15.12.1982 - 2 StR 83/82

    Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Sachverständigengutachten -

  • BVerfG, 10.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Besetzung einer Großen Strafkammer mit

    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Ihre Auffassung vermag sich auf eine langjährige - auch neuere - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu stützen, wonach grundsätzlich blinde Richter auch Tatrichter sein können (vgl. BGHSt 4, 191 ff.; 5, 354 ff.; 11, 74 [78]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 5).

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

  • BVerfG, 20.01.1992 - 2 BvR 347/91

    Mitwirkung eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in

    Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Richter, blinder 3 und 5) nehmen zwar eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts an, wenn ein blinder Richter als Vorsitzender einer erstinstanzlichen Strafkammer in der Hauptverhandlung mitwirkt.

    Ihre Auffassung vermag sich auf eine langjährige - auch neuere - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu stützen, wonach grundsätzlich blinde Richter auch Tatrichter sein können (vgl. BGHSt 4, 191 ff.; 5, 354 ff.; 11, 74 [78]; BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Richter, blinder 5).

    Denn die vom Beschwerdeführer angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betrifft den Vorsitz in einer erstinstanzlichen Strafkammer (vgl. BGHSt 35, 164 ff.; BGHR StPO § 338 Nr. 1 - Richter, blinder 3 und 5), nicht das hier zu beurteilende Mitwirken eines blinden Richters als Vorsitzender einer Großen Strafkammer in der Berufungshauptverhandlung.

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   OLG Zweibrücken, 06.03.1989 - 1 Ss 42/89   

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OLG Zweibrücken, 06.03.1989 - 1 Ss 42/89 (https://dejure.org/1989,6500)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.03.1989 - 1 Ss 42/89 (https://dejure.org/1989,6500)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. März 1989 - 1 Ss 42/89 (https://dejure.org/1989,6500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptverhandlung; Schweigen ; Betroffener; Widerspruch; Entscheidung; Beschlußverfahren; Stillschweigendes Einverständnis; Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 72 Abs. 1, § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 936
  • VRS 76, 449
 
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