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   OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88   

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https://dejure.org/1989,3925
OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88 (https://dejure.org/1989,3925)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.1989 - 5 U 2473/88 (https://dejure.org/1989,3925)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 1989 - 5 U 2473/88 (https://dejure.org/1989,3925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kfz-Nutzungsausfallschaden bei Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Nutzungsausfall; Ersatz; Nutzungsmöglichkeit; Nutzungswille; Erwerbsunfähigkeit; Fahrzeugeigentümer

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 324
  • VRS 78, 401
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine Entschädigung für den Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeugs nur gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (BGHZ 40, 345/353; 45, 212/219; 89, 60/62).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine Entschädigung für den Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeugs nur gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (BGHZ 40, 345/353; 45, 212/219; 89, 60/62).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 243/64

    Deliktsrechtlicher Haftungsumfang bei Vorschädigung des Geschädigten; Kausalität

    Auszug aus OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Schädiger auch für einen unfallbedingten früheren Eintritt und die Verschlimmerung eines anlagebedingten Leidens einzustehen hat (BGH VersR 1966, 737).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
    Vielmehr sind Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille unabdingbare Voraussetzungen für die Begründung eines Schadens (BGHZ 66, 239/249).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus OLG München, 25.04.1989 - 5 U 2473/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, wird eine Entschädigung für den Entzug des Gebrauchsvorteils eines Kraftfahrzeugs nur gewährt, wenn die in dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug liegende Entbehrung sich für den Geschädigten als "fühlbarer" wirtschaftlicher Nachteil ausgewirkt hat (BGHZ 40, 345/353; 45, 212/219; 89, 60/62).
  • OLG Koblenz, 19.01.2004 - 12 U 1356/02

    Ersatz von Nutzungsausfall bei Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen

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  • AG Hildesheim, 12.05.2006 - 48 C 29/06

    Umfang der Darlegungslast des Geschädigten für Anspruch auf Kfz-Nutzungsausfall

    An der erforderlichen Nutzungsmöglichkeit fehlt es z.B. dann, wenn der Geschädigte während der Dauer der Reparatur seines Fahrzeugs auf Grund von Verletzungen gar nicht in der Lage wäre, sein Fahrzeug oder ein anderes gleichartiges Fahrzeug zu führen (vgl. BGH NJW 1968, 1778; OLG München, VersR 1991, 324).
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