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   OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90   

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https://dejure.org/1990,4381
OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.07.1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - 11 U 17/90 (https://dejure.org/1990,4381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 847
    Sorgfaltspflichten des Busfahrers gegenüber Fahrgästen beim Anfahren L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung ; Sorgfaltspflicht; Busfahrer; Sorgfalt von Busfahrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1361
  • VersR 1992, 210
  • VRS 79, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
  • BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84

    Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Daher fällt auch die Klägerin unter den Schutzzweck der verletzten Sorgfaltspflicht (vgl. hierzu BGH, NJW 1986, 1329, 1332).
  • KG, 02.12.1976 - 12 U 1879/76

    Omnibus; Bus; Stadt; Fahrgast; Sturz; Bremsvorgang; Mitverschulden; Haftung

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Nur ein solches Verhalten wird der besonderen Verantwortung und Pflicht zur Rücksichtnahme, die den Fahrer eines öffentlichen Verkehrsmittels trifft, dem Leben und Gesundheit der Fahrzeuginsassen beruflich zur sicheren Beförderung anvertraut sind, gerecht (KG, VersR 1977, 723, 724).
  • LG Düsseldorf, 19.05.1982 - 2 O 502/81

    Schmerzensgeld für die Verletzung eines Fahrgastes während des Anfahrens eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
  • LG Hamburg, 10.10.1969 - 6 S 76/69
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Ob auch unter diesen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis dafür spricht, dass der Sturz der Begleitperson auf ihre mangelnde Vorsicht zurückzuführen ist (vgl. hierzu LG Düsseldorf, aaO.; LG Hamburg, VersR 1971, 137 ff.), kann vorliegend dahingestellt bleiben.
  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
    Grundsätzlich ist vielmehr davon auszugehen, dass der Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln sich selbst überlassen und für seine Sicherheit und sein Standvermögen während der Fahrt selbst verantwortlich ist, da der Busfahrer i.d.R. mit der notwendigen Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Beobachtungsfähigkeit ausgelastet ist (BGH, VersR 1972, 152, 153; OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675; LG Düsseldorf, VersR 1983, 1044 ).
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