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   OLG Köln, 15.02.1991 - Ss 622/90 (B)   

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OLG Köln, 15.02.1991 - Ss 622/90 (B) (https://dejure.org/1991,2870)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1991 - Ss 622/90 (B) (https://dejure.org/1991,2870)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - Ss 622/90 (B) (https://dejure.org/1991,2870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 203
  • VRS 81, 56
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Er kann nämlich nicht mit Sicherheit ausschließen, daß das vorlegende Oberlandesgericht Köln im Gegensatz zu seinem Beschluß vom 15. Februar 1991, VRS 81, 56, im Rahmen der Erörterung einer Tatfrage einen nicht bestehenden Erfahrungssatz gebildet hat.
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Daneben liegen den Bußgeldkatalogen durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen zu Grunde (OLG Düsseldorf VRS 80, 376/380; OLG Köln NZV 1991, 203; OLG Oldenburg NZV 91, 82; Göhler OWiG 15. Aufl. § 17 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.06.2007 - 83 Ss OWi 40/07

    Anforderungen an Urteilsbegründung im Ordnungswidrigkeitenverfahren - unzulässige

    Denn ein derart eingeschränktes "Geständnis" kann dem Tatrichter keine sichere Überzeugung vermitteln (SenE v. 15.02.1991 = NZV 1991, 203; SenE v. 13.08.1999 - Ss 363/99 B - SenE v. 18.02.2000 - Ss 79/00 B - SenE v. 10.03.2005 - 8 Ss-OWi 47/05 - SenE v. 22.02.2007 - 82 Ss-OWi 13/07 - OLG Hamm VRS 97, 144; vgl. a. OLG Koblenz zfs 2003, 615 [616]).
  • OLG Hamm, 12.10.2007 - 3 Ss OWi 445/07

    Verfahrensrüge, Begründungsanforderungen

    Eine grobe Pflichtverletzung liegt hier aber, bei der Überschreitung der zulässigen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit um mehr als Doppelte, vor, selbst wenn es sich um einen erstmaligen und fahrlässig begangenen Verstoß handelt (vgl. OLG Köln NZV 1991, 203, 204).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Eine in die Einzelheiten gehende Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur dann entbehrlich, wenn das Gericht eine Regelbuße aus dem Bußgeldkatalog festsetzt und im Urteil wenigstens entnommen werden kann, daß der Betroffene in durchschnittlichen Vermögensverhältnissen lebt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen VRS 81, 56, 57 - und vom 11.2.1994 - Ss 26/94).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

    Eine in die Einzelheiten gehende Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur dann entbehrlich, wenn das Gericht eine Regelbuße aus dem Bußgeldkatalog festsetzt und dem Urteil wenigstens entnommen werden kann, daß der Betroffene in durchschnittlichen Vermögensverhältnissen lebt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 15.02.1991 - Ss 622/90 B = VRS 81, 56, 57 und vom 07.12.1993 - SS 509/93 B).
  • BayObLG, 29.09.1992 - 2 ObOWi 350/92

    Hauptverhandlung; Protokoll; Bußgeldverfahren; Zeuge; Vernehmung; Aussage;

    Unabhängig von der Frage, ob bei einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit auf der Grundlage eines Geständnisses des Betroffenen festgestellt werden kann (vgl. OLG Köln NZV 1991, 203 ), kann aber nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Überzeugungsbildung des Tatrichters auch von der "Aussage" des Zeugen beeinflusst war.
  • AG Minden, 13.12.2018 - 15 OWi 219/18

    Geschwindigkeitsmessung - PoliScanSpeed

    Dem Bußgeldkatalog liegen dabei durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse zugrunde (vgl. u.a. OLG Köln, NZV 1991, 203).
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

    Soll die zu verhängende Geldbuße jene Grenze überschreiten, ist eine Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen geboten (vgl. SenE a.a.O.; Senat VRS 81, 56 = NZV 1991, 203; VRS 87, 40).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94 (B) 16
    Eine in die Einzelheiten gehende Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur dann entbehrlich, wenn das Gericht eine Regelbuße aus dem Bußgeldkatalog festsetzt und dem Urteil wenigstens entnommen werden kann, daß der Betroffene in durchschnittlichen Vermögensverhältnissen lebt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 15.02.1991 - Ss 622/90 B = VRS 81, 56, 57 und vom 07.12.1993 - Ss 509/93 B).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 4 Ss OWi 995/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes Meßverfahren, Angabe des

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