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   OLG Köln, 23.07.1991 - Ss 325/91 (Z)   

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https://dejure.org/1991,4661
OLG Köln, 23.07.1991 - Ss 325/91 (Z) (https://dejure.org/1991,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.07.1991 - Ss 325/91 (Z) (https://dejure.org/1991,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - Ss 325/91 (Z) (https://dejure.org/1991,4661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Zeichens 299 zum Zwecke der Erweiterung des Parkverbots vor einer Grundstückseinfahrt und Grundstückausfahrt; Zulässigkeit der Verdeutlicheung des Parkverbots vor Grundstückseinfahrten mit einer 25-30 m langen Markierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 484
  • VRS 82, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.11.1981 - 2 ObOWi 450/81

    Parkverbot; Verlängerung; Zeichen 299; Wirksamkeit; Markierung

    Auszug aus OLG Köln, 23.07.1991 - Ss 325/91
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß das Zeichen 299 gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 8 StVO nicht aus sich selbst heraus ein Parkverbot begründet, sondern nur ein vorgeschriebenes/somit ohnehin bestehendes Parkverbot räumlich sichtbar abgrenzt, indem es dieses bezeichnet, verlängert oder verkürzt (vgl. OLG Karlsruhe Justiz 1979, 237; BayObLG VRS 62, 145, 146; Mühlhaus /Janiszewsky, StVO , 12. Aufl., § 12 Rn. 63 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 06.09.2023 - 1 A 163/21

    Grundstücksein- und -ausfahrt

    Nr. 73, Erläuterung zu Zeichen 299; OLG Köln, Beschluss vom 23.7.1991 - Ss 325/91 (Z) -, juris Rn.5; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 12 StVO Rn. 56a] Die Länge einer Grenzmarkierung ist anhand ihres Sinn und Zwecks, Zu- und Abfahrt zu ermöglichen, festzulegen und auf das Notwendige zu beschränken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 5 A 850/03

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    so Bay. ObLG, Beschluss vom 30.11.1981 - 2 Ob OWi 450/81 -, VRS 62, 145 f.; siehe auch OLG Köln, Beschluss vom 23.7.1991 - Ss 325/91 (Z) -, VRS 82, 140 f., .
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