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   KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91   

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KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91 (https://dejure.org/1991,4990)
KG, Entscheidung vom 21.11.1991 - Ws (B) 154/91 (https://dejure.org/1991,4990)
KG, Entscheidung vom 21. November 1991 - Ws (B) 154/91 (https://dejure.org/1991,4990)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VRS 82, 206
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 12.12.1990 - 1 Ss OWi 413/90
    Auszug aus KG, 21.11.1991 - Ws (B) 154/91
    Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2, 8 t ist kein Pkw i.S.d. StVO und fällt deshalb in den Verbotsbereich eines durch Zeichen 314 mit Zusatzschild 724 d (nur für Pkw) gekennzeichneten Parkplatzes (im Anschluß an OLG Schleswig, NZV 1991, 163 ).«.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 2 Ss OWi 1077/18

    Verstoß gegen § 34 StVZO bei Überladung des Fahrzeugs

    Liegt bereits eine höchstrichterliche Entscheidung vor, so steht dies der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts jedenfalls dann nicht entgegen, wenn durch eine erneute obergerichtliche Entscheidung die Rspr. weiter untermauert und gefestigt wird (st. Rspr. z.B. BayObLGSt 1995, 158 (161); OLG Hamburg MDR 1970, 527 (528); KG VRS 82, 206 (270); OLG Düsseldorf VRS 86, 202 (203); OLG Köln VRS 86, 319 (320); Göhler/Seitz/Bauer OWiG § 80 Rn. 3; aA KK-OWiG/Hadamitzky OWiG § 80 Rn. 37).
  • OLG Köln, 02.02.1993 - Ss 15/93

    Feuerwehrzufahrt

    Der Fortbildung des Rechts dient auch die Festigung eines aufgestellten Leitsatzes (vgl. KG VRS 82, 206, 207; Göhler, OWiG, 10. Auflage, § 80 Rn. 3), die hier nicht zuletzt deshalb geboten erscheint, weil das Amtsgericht der Betroffenen im Urteil eine Aufrechterhaltung seiner Rechtsprechung bei künftigen "Verstößen" bereits angekündigt hat.
  • KG, 17.09.2020 - 3 Ws (B) 189/20

    Privilegierung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 FZV bei Unterbrechung einer innörtlichen

    Selbst wenn der Senat der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft folgte - es liege bereits eine obergerichtliche Entscheidung vor -, stünde dies der Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie vorliegend - durch eine erneute obergerichtliche Entscheidung die Rechtsprechung weiter untermauert und gefestigt wird (st. Rspr. stellv. OLG Frankfurt a.a.O.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. November 2008 - 1 Ss (OWi) 218 Z/03 - juris; OLG Köln VRS 86, 319; OLG Düsseldorf VRS 86, 202 (203); KG VRS 82, 206; Seitz/Bauer in Göhler OWiG 17. Aufl., § 80 Rn. 3; aA Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 37).
  • OLG Bremen, 04.01.1993 - Ss 75/92

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts; Anordnung eines

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