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   OLG Karlsruhe, 24.07.1991 - 1 U 60/91   

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https://dejure.org/1991,5687
OLG Karlsruhe, 24.07.1991 - 1 U 60/91 (https://dejure.org/1991,5687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.1991 - 1 U 60/91 (https://dejure.org/1991,5687)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 1 U 60/91 (https://dejure.org/1991,5687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Brand; Fahrzeug; Betriebsgefahr; Schadensersatz

Papierfundstellen

  • VRS 83, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 15.04.1975 - 5 U 181/74
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.1991 - 1 U 60/91
    Soweit in der Rechtspr. darauf abgehoben wird, daß verbotswidrig parkende Fahrzeuge als noch in Betrieb i.S. des § 7 Abs. 1 StVG befindlich anzusehen seien (vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 1986, 155 ; OLG Braunschweig, VersR 1976, 81, 82), soll damit in erster Linie ausgedrückt werden, daß ein verbotswidrig abgestelltes Kraftfahrzeug den Verkehr tatsächlich beeinflußt hat und deshalb die Annahme, es habe sich noch in Betrieb befunden, in besonderem Maße berechtigt war.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1984 - 10 U 117/83

    Verbotswidrig; Parken; Berieb eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.07.1991 - 1 U 60/91
    Soweit in der Rechtspr. darauf abgehoben wird, daß verbotswidrig parkende Fahrzeuge als noch in Betrieb i.S. des § 7 Abs. 1 StVG befindlich anzusehen seien (vgl. etwa OLG Karlsruhe, VersR 1986, 155 ; OLG Braunschweig, VersR 1976, 81, 82), soll damit in erster Linie ausgedrückt werden, daß ein verbotswidrig abgestelltes Kraftfahrzeug den Verkehr tatsächlich beeinflußt hat und deshalb die Annahme, es habe sich noch in Betrieb befunden, in besonderem Maße berechtigt war.
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    In diesem Fall fehlt es an dem im Rahmen der Gefährdungshaftung erforderlichen Zurechnungszusammenhang, weil die Schädigung nicht mehr eine spezifische Auswirkung derjenigen Gefahren ist, für die die Haftungsvorschrift den Verkehr schadlos halten will (vgl. OVG Münster NZV 1995, 125, OLG Karlsruhe VRS 83, 34; OLG Saarbrücken NZV 1998, 327; Grüneberg NZV 2001, 109, 112; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 7 Rn. 10, Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., § 7 StVG Rn. 13).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 331 O 331/06

    Sachbeschädigung durch den Brand eines Kraftfahrzeugs: Voraussetzungen für die

    Darüber hinaus erfordert eine Haftung nach § 7 StVG, dass ein ursächlicher Zusammenhang besteht zwischen dem Betrieb des Kraftfahrzeugs und dem Schaden (OLG Karlsruhe, VRS 83, 34).
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