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   KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91   

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KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91 (https://dejure.org/1992,2870)
KG, Entscheidung vom 25.05.1992 - 12 U 4397/91 (https://dejure.org/1992,2870)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 1992 - 12 U 4397/91 (https://dejure.org/1992,2870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 § 9 Abs. 3 Satz 2 § 41 Abs. 2 Nr. 5a
    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Benutzt ein Verkehrsteilnehmer unbefugt einen Sonderfahrstreifen und kommt es mit einem in Höhe einer Einmündung eine Lücke durchfahrenden Verkehrsteilnehmer zu einem Unfall, so hat ersterer den materiellen Schaden in der Regel nach einer Quote von 2/3 zu ersetzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrstreifen; Sonderfahrstreifen; Unbefugt; Verkehrsunfall; Haftung; Lücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 486
  • VRS 83, 412
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 21.06.1990 - 12 U 3456/89

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem unbefugt einen

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Diese Norm ist kein Schutzgesetz für andere Verkehrsteilnehmer (KG MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583), auch nicht für Linksabbieger, die eine Verkehrslücke benutzen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 -).

    Dies gilt auch für den einen Sonderfahrstreifen unberechtigterweise benutzenden Verkehrsteilnehmer in Höhe eines kreuzenden Straßenzuges oder einer einmündenden Straße (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - anders KG MDR 1981, 1023 nur für den Fall, daß es an einer kreuzenden oder einmündenden Straße fehlt, wenn ein wendender Verkehrsteilnehmer in vermeidbarer Weise auf den Sonderfahrstreifen gerät, weil dort mit kreuzendem Verkehr nicht zu rechnen ist).

    Diese können sich auch nicht auf den Vorrang vor dem Linksabbieger gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO berufen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - = VerkMitt 1991, 20 mit ablehnender Anmerkung; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., StVO § 9 Rdn. 39; Drees-Kuckuk-Werny, Straßenverkehrsrecht, 6. Aufl., StVO § 9 Rdn. 49; Mühlhaus-Janiszewski, StVO , 11. Aufl., § 9 Rdn. 38).

    Von derselben Haftungsquote ist der Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - ausgegangen, die einen Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen an derselben Unfallstelle betrifft.

  • KG, 02.07.1981 - 12 U 492/81

    Haftungsverteilung bei Kollision eines über den durchbrochenen Mittelstreifen

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Diese Norm ist kein Schutzgesetz für andere Verkehrsteilnehmer (KG MDR 1981, 1023 = VersR 1982, 583), auch nicht für Linksabbieger, die eine Verkehrslücke benutzen (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 -).

    Zwar wirkt der Verzicht der an erster Stelle haltenden Verkehrsteilnehmer nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer, die auf benachbarten, parallel verlaufenden Fahrstreifen ihre Fahrt fortsetzen können (KG DAR 1971, 237, 238 = VersR 1971, 1046; VersR 1982, 583).

    Dies gilt auch für den einen Sonderfahrstreifen unberechtigterweise benutzenden Verkehrsteilnehmer in Höhe eines kreuzenden Straßenzuges oder einer einmündenden Straße (KG, Urteil vom 21. Juni 1990 - 12 U 3456/89 - anders KG MDR 1981, 1023 nur für den Fall, daß es an einer kreuzenden oder einmündenden Straße fehlt, wenn ein wendender Verkehrsteilnehmer in vermeidbarer Weise auf den Sonderfahrstreifen gerät, weil dort mit kreuzendem Verkehr nicht zu rechnen ist).

  • KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73

    Vorfahrtstraße; Kolonne; Lücke; Nebenstraße; Geschwindigkeit; Unaufmerksamkeit;

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).

    In sog. Lückenfällen hat nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel der die Lücke benutzende Verkehrsteilnehmer 3/4 des Schadens zu tragen, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird, daß er die Vorfahrt des fließenden Verkehrs mißachtet; der an einer Kolonne vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer trägt 1/4 des Schadens (KG VersR 1974, 370, 371; 1975, 524, 525; DAR 1976, 299, 300; KG, Urteil vom 12. März 1984 - 12 U 4015/83 -); Besonderheiten im konkreten Einzelfall können zu einer anderen Quotierung führen.

  • KG, 19.12.1974 - 22 U 2221/74

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).

    In sog. Lückenfällen hat nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel der die Lücke benutzende Verkehrsteilnehmer 3/4 des Schadens zu tragen, wobei dem Umstand Rechnung getragen wird, daß er die Vorfahrt des fließenden Verkehrs mißachtet; der an einer Kolonne vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer trägt 1/4 des Schadens (KG VersR 1974, 370, 371; 1975, 524, 525; DAR 1976, 299, 300; KG, Urteil vom 12. März 1984 - 12 U 4015/83 -); Besonderheiten im konkreten Einzelfall können zu einer anderen Quotierung führen.

  • KG, 20.01.1986 - 12 U 2428/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit entgegenkommendem

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Vorliegend ergibt sich die Abwägung nicht aus § 17 Abs. 1 StVG , sondern aus §§ 9 StVG , 254 Abs. 1 BGB , weil an dem Unfall nicht ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt waren, sondern der Kläger ein Fahrrad benutzt hatte (KG VerkMitt 1986, 62, 63).

    Dies rechtfertigt die Haftung der Beklagten nach einer Quote von 2/3, womit zugleich die vom Fahrzeug der Beklagten zu 1) ausgehende Betriebsgefahr berücksichtigt wird (vgl. insoweit gleichfalls KG VerkMitt 1986, 62, 63).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Teilweise vom Landgericht abweichend steht dem Kläger ein Schmerzensgeld von 8.000,00 DM zu (§§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB , 287 ZPO Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ; KG DAR 1987, 151 = VRS 72, 331, 333 = VerkMitt 1986, 69 , insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 1987, 409 = VersR 1987, 487 ).38.
  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Teilweise vom Landgericht abweichend steht dem Kläger ein Schmerzensgeld von 8.000,00 DM zu (§§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB , 287 ZPO Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 = NJW 1955, 1675 ; KG DAR 1987, 151 = VRS 72, 331, 333 = VerkMitt 1986, 69 , insoweit nicht abgedruckt in NJW-RR 1987, 409 = VersR 1987, 487 ).38.
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Die Höhe des Schmerzensgeldes ist unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Klägers zu schätzen, dagegen nicht zu quotieren (vgl. BGH VersR 1970, 624; KG VersR 1976, 391 ).
  • KG, 12.06.1975 - 12 U 277/75

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Die Höhe des Schmerzensgeldes ist unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Klägers zu schätzen, dagegen nicht zu quotieren (vgl. BGH VersR 1970, 624; KG VersR 1976, 391 ).
  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Auszug aus KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
    Ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 StVO (vgl. BGH VersR 1969, 756; KG VersR 1974, 370; 1975, 524 ).
  • KG, 04.03.1971 - 12 U 1778/70

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verzicht einzelner

  • KG, 13.05.1976 - 22 U 167/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem durch eine

  • KG, 03.12.2007 - 12 U 191/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen Linksabbieger und

    Es entspricht heute auch einhelliger Auffassung, dass der, der verkehrswidrig und unbefugt einen gekennzeichneten Sonderfahrstreifens benutzt, dadurch nicht die ihm vor einem Linksabbieger im Begegnungsverkehr zustehende Vorfahrt verliert (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Mai 1994 - 2 Ss 56/94 - DAR 1995, 32; KG, Urteil vom 29. April 1999 - 22 U 1493/98 - ); soweit der Senat vereinzelt [VM 1991, 20 sowie NZV 1992, 486] eine andere Meinung vertreten hat, ist dies auf nachhaltige Kritik gestoßen (Booß, VM 1991, 20; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 9 Rn 39; KG, a.a.O.) und überholt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 12 U 238/03).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).
  • KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem

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  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Diese Rechtsprechung besagt, daß sich der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie von Querverkehr benutzt werden (KG, NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143; zuletzt Urteil vom 9. Oktober 1995 - 12 U 2550/94 -.
  • OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 2 Ss 56/94

    Verlust des Vorfahrtsrechtes gegenüber dem Linksabbieger bei unbefugten Benutzen

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  • LG Berlin, 31.07.2000 - 58 S 516/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstücksausfahrt

    Er darf sich der Lücke nur mit gespannter Aufmerksamkeit und unter Beachtung einer Geschwindigkeit nähern, die ihm notfalls ein sofortiges Anhalten ermöglicht; ein Kraftfahrer, der diese Sorgfaltspflichten nicht beachtet, verstößt gegen § 1 Abs. 2 StVO (vgl. etwa BGH, VersR 1996, 756 , sowie Kammergericht, etwa DAR 1976, 298, 299 sowie NZV 1992, 486 ).
  • LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an einer Kolonne vorbeifahrenden

    Dabei muss er nicht lediglich damit rechnen, dass sich derartige Fahrzeugführer geringfügig in die von ihm benutzte Spur vortasten, sondern er muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er auch vor einem unachtsam durch die Verkehrslücke fahrenden Verkehrsteilnehmer noch unfallverhütend reagieren kann (vgl. KG, NZV 1992, 486 ).
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Rechtsprechung
   KG, 26.05.1992 - 1 Ss 58/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5948
KG, 26.05.1992 - 1 Ss 58/92 (https://dejure.org/1992,5948)
KG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 1 Ss 58/92 (https://dejure.org/1992,5948)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 1 Ss 58/92 (https://dejure.org/1992,5948)
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Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1993, 5 (Ls.)
  • VRS 83, 412
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