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   OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92   

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https://dejure.org/1992,6865
OLG Köln, 26.06.1992 - Ss 247/92 (https://dejure.org/1992,6865)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.1992 - Ss 247/92 (https://dejure.org/1992,6865)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 1992 - Ss 247/92 (https://dejure.org/1992,6865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldverfahren; Strafverfahren; Betroffener; Angeklagter; Rechtsmittel; Berufung; Revision; Anhörungsbogen; Verjährung; Unterbrechung; Versendung; Aktenkundig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1176
  • MDR 1992, 1177
  • MDR 1993, 1177
  • VRS 84, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt (OLG Köln VRS 84, 104; Göhler § 33 Rn. 45; Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 9. Dezember 2004 in 4 Ss OWi 651/04).
  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Hierfür genügt das vom Sachbearbeiter angebrachte Handzeichen (OLG Köln VRS 84, 104/105; Göhler § 33 Rdn. 45).
  • BayObLG, 20.11.2003 - 1 ObOWi 459/03

    Eintritt der Verjährung bei Bußgeldsachen im Straßenverkehr; Fahrlässiges

    Hierfür genügt das vom Sachbearbeiter angebrachte Handzeichen (OLG Köln VRS 84, 104/105; Göhler § 33 Rn. 45).
  • OLG Jena, 14.07.2006 - 1 Ss 131/06

    Verjährung

    Im Übrigen ist diese Anordnung auch nicht in der erforderlichen Weise aktenkundig gemacht worden (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 92, 342 ; OLG Köln, VRS 84, 104 ; BayObLG VRS 78, 462).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 4 Ss OWi 228/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Einstellung, Verfolgungsverjährung, Anhörung,

    Dabei kann dahinstehen, ob die lediglich im Bußgeldbescheid dokumentierte Verfahrenstatsache, dass der Anhörungsbogen am 25. Juni 1999 versandt und nicht zurückgesandt worden sei, noch in hinreichender Weise aktenkundig gemacht worden ist, obwohl eine Bestätigung des Datums durch Unterschrift oder Handzeichen des zuständigen Beamten nicht ersichtlich ist (verneinend OLG Köln, VRS 84, S. 104; BayObLG VRS 60, S. 126).
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