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   OLG Hamburg, 31.01.1992 - 14 U 5/90   

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https://dejure.org/1992,6163
OLG Hamburg, 31.01.1992 - 14 U 5/90 (https://dejure.org/1992,6163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.1992 - 14 U 5/90 (https://dejure.org/1992,6163)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 1992 - 14 U 5/90 (https://dejure.org/1992,6163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; StVO § 1; StVO § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1; StVG § 17
    Haftungsabwägung bei Begegnungskollision auf schmaler Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorbeifahrt an haltendem Kfz; Gegenverkehr; Anhalteweg; Vermeidung eines drohenden Unfalls; Objektiv fehlerhafte Maßnahme; Schuldvorwurf; Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem entgegenkommenden Leichtkraftrad bei durch parkende Fahrzeuge verengter Fahrbahn

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1123
  • VRS 84, 169
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.12.1979 - RReg. 2 St 318/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.1992 - 14 U 5/90
    Diese Vorschrift dient dem Schutz des Gegenverkehrs (BayObLG VRS 58, 366 (368) und soll das gefahrlose Aneinandervorbeikommen zweier sich begegnender Fahrzeuge für den Fall ermöglichen, daß der Platz für beide nicht ausreicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    2 St 318/79">VRS 58 (1980), 366) und soll das gefahrlose Passieren zweier sich begegnender Fahrzeuge für den Fall ermöglichen, dass der Platz für beide nicht ausreicht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 1992 - 14 U 5/90 -, VersR 1993, 1123).
  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Die Wartepflicht setzt allerdings nicht schon dann ein, wenn Gegenverkehr abstrakt möglich ist, vielmehr muss er erkennbar sein (vgl. OLG Schleswig, MDR 1985, 327; OLG Hamburg, VRS 84, 169; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).
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